HanseMerkur Kfz-Versicherung erläutert den Auslandsschutz und wer im Rahmen dieser Versicherung abgesichert ist.
Es gibt besonderen Schutz bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland.
Wer ist versichert:
Versichert sind Sie, alle berechtigten Fahrzeuginsassen, der Halter und der Eigentümer des Fahrzeuges. Rechte aus diesem Vertrag können aber nur Sie geltend machen.
Versicherte Fahrzeuge
Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf einen mitgeführten Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger sowie auf mitgeführtes Gepäck und die Ladung.