Die HanseMerkur Kfz-Versicherung bietet einen besonderen Auslandsschutz bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland. Versichert sind neben Ihnen auch alle berechtigten Fahrzeuginsassen, der Halter und der Eigentümer des Fahrzeugs – ebenso das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug samt mitgeführtem Anhänger, Gepäck und Ladung.
Es gibt besonderen Schutz bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland.
Wer ist versichert:
- Sie
- alle berechtigten Fahrzeuginsassen
- der Halter des Fahrzeuges
- der Eigentümer des Fahrzeuges
Rechte aus diesem Vertrag können aber nur Sie geltend machen.
Versicherte Fahrzeuge:
Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf:
- einen mitgeführten Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger
- mitgeführtes Gepäck und die Ladung
Was bedeutet das konkret?
Der Auslandsschutz greift, wenn Sie im Ausland ohne eigenes Verschulden in einen Verkehrsunfall geraten. Abgesichert sind dabei nicht nur Sie selbst, sondern auch alle berechtigt mitfahrenden Personen sowie Halter und Eigentümer des Fahrzeugs. Der Schutz bezieht sich auf das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug und schließt einen mitgeführten Anhänger, das Gepäck und die Ladung mit ein. Ansprüche aus dem Vertrag dürfen jedoch ausschließlich Sie als Versicherungsnehmer geltend machen.
Häufige Fragen
Wer ist beim Auslandsschutz versichert?
Versichert sind Sie, alle berechtigten Fahrzeuginsassen, der Halter und der Eigentümer des Fahrzeuges.
Wann greift der besondere Auslandsschutz?
Der besondere Schutz gilt bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland.
Wer kann Rechte aus dem Vertrag geltend machen?
Rechte aus diesem Vertrag können nur Sie geltend machen.
Welches Fahrzeug ist versichert?
Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf einen mitgeführten Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger sowie auf mitgeführtes Gepäck und die Ladung.
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