Wer sein Fahrzeug abmeldet, ein Saisonkennzeichen nutzt oder den Vertrag beendet, fragt sich oft, was mit dem mühsam erarbeiteten Schadenfreiheitsrabatt passiert. Die HanseMerkur Kfz-Versicherung erklärt, wie sich eine Versicherungspause auf den Schadenverlauf und die Einstufung in die SF-Klassen auswirkt – abhängig davon, wie lange die Unterbrechung gedauert hat und wie lange der Schutz im Übernahmejahr bestand.
1. Im Jahr der Übernahme
Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:
- Beträgt die Unterbrechung höchstens 6 Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
- Beträgt die Unterbrechung mehr als 6 Monate, aber nicht mehr als 10 Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.
- Beträgt die Unterbrechung mehr als 10 Jahre, übernehmen wir den schadenfreien Verlauf nicht.
2. Im Folgejahr nach der Übernahme
In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand:
- Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.
- Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Verlaufs.
Was bedeutet das konkret?
Eine Versicherungspause – etwa durch Abmeldung des Fahrzeugs oder ein Saisonkennzeichen – muss Ihren Schadenfreiheitsrabatt nicht gefährden. Entscheidend ist, wie lange die Unterbrechung dauert: Bei kurzen Pausen bleibt der bisherige Verlauf erhalten, bei sehr langen Pausen geht er verloren. Im Jahr nach der Übernahme hängt eine mögliche Besserstufung außerdem davon ab, wie viele Monate der Versicherungsschutz im Übernahmejahr tatsächlich bestand.
Häufige Fragen
Bleibt mein Schadenverlauf bei einer kurzen Versicherungspause erhalten?
Ja. Beträgt die Unterbrechung höchstens 6 Monate, wird der Schadenverlauf übernommen, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
Was passiert bei einer Unterbrechung zwischen 6 Monaten und 10 Jahren?
Beträgt die Unterbrechung mehr als 6 Monate, aber nicht mehr als 10 Jahre, wird der Schadenverlauf so übernommen, wie er vor der Unterbrechung bestand.
Was geschieht bei einer Unterbrechung von mehr als 10 Jahren?
Beträgt die Unterbrechung mehr als 10 Jahre, wird der schadenfreie Verlauf nicht übernommen.
Welche Ereignisse gelten als Unterbrechung des Versicherungsschutzes?
Als Unterbrechung gelten Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung und Wagniswegfall.
Bekomme ich im Folgejahr trotz schadenfreiem Verlauf eine Besserstufung?
Das hängt davon ab, wie lange der Schutz im Übernahmejahr bestand. Bestand er mindestens sechs Monate, wird der Vertrag so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden. Bestand er weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Verlaufs.
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