Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert über die Auswirkungen einer Versicherungspause auf den Schadenverlauf und die Einstufung in die SF-Klassen.
1. Im Jahr der Übernahme
Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:
a) Beträgt die Unterbrechung höchstens 6 Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
b) Beträgt die Unterbrechung mehr als 6 Monate, aber nicht mehr als 10 Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.
c) Beträgt die Unterbrechung mehr als 10 Jahre, übernehmen wir den schadenfreien Verlauf nicht.
2. Im Folgejahr nach der Übernahme
In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand:
a) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.
b) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Verlaufs.