Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung bestimmt Ihr Schadenverlauf die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und damit Ihren Beitragssatz. In der Kfz-Haftpflicht und der Vollkaskoversicherung gilt das Schadenfreiheitsrabatt-System – erfahren Sie, für welche Fahrzeuge diese Einstufung nicht angewendet wird.
Es gilt das Schadenfreiheitsrabatt-System.
In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung richtet sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine SF-Klasse und der sich daraus ergebende Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf.
Dies gilt nicht für die folgenden Fahrzeuge:
- Anhänger,
- Kraftfahrzeuge, die ein Ausfuhrkennzeichen führen,
- amtlich abgestempelte rote Kennzeichen.
Was bedeutet das konkret?
Für Ihre Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung wird ein Rabattsystem angewendet, das sich am Verlauf Ihrer Schäden orientiert. Je nachdem, wie Ihr Schadenverlauf aussieht, werden Sie in eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse eingeordnet, und diese Klasse wirkt sich auf Ihren Beitragssatz aus. Für bestimmte Fahrzeugarten – Anhänger, Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen und amtlich abgestempelte rote Kennzeichen – wird diese Einstufung nicht vorgenommen.
Häufige Fragen
Wovon hängt meine Einstufung in eine SF-Klasse ab?
Die Einstufung Ihres Vertrags in eine SF-Klasse und der sich daraus ergebende Beitragssatz richten sich nach Ihrem Schadenverlauf.
In welchen Versicherungsarten gilt das Schadenfreiheitsrabatt-System?
Es gilt in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung.
Für welche Fahrzeuge gilt die SF-Klassen-Einstufung nicht?
Sie gilt nicht für Anhänger, für Kraftfahrzeuge, die ein Ausfuhrkennzeichen führen, sowie für amtlich abgestempelte rote Kennzeichen.
Welches System liegt der Beitragsberechnung zugrunde?
Der Beitragsberechnung liegt das Schadenfreiheitsrabatt-System zugrunde.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]