Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert über die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs und die damit verbundenen Änderungen im Versicherungsschutz.
1. Ruheversicherung
Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
2. Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn die Außerbetriebsetzung weniger als zwei Wochen
beträgt oder Sie die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes verlangen.
3. Die Regelungen gelten nicht für Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
4. Umfang der Ruheversicherung
Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst
- die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung,
- die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Vollkasko- oder eine Teilkaskoversicherung bestand.
5. Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug
- in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder
- auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen)
nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen leistungsfrei.
6. Wiederanmeldung
Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben Sie uns unverzüglich mitzuteilen.
7. Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
8. Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder an, haben wir das Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrags aufzufordern