Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung entscheidet die richtige Form über die Wirksamkeit einer Kündigung: Der Versicherer kündigt schriftlich, Sie als Versicherungsnehmer in Textform. Entscheidend ist zudem, dass die Kündigung fristgerecht zugeht – nur dann ist sie wirksam.</p>
Jede Kündigung muss von uns schriftlich und von Ihnen in Textform erfolgen und ist nur wirksam, wenn sie innerhalb der jeweiligen Frist zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Für eine wirksame Kündigung kommt es auf zwei Punkte an: die Form und den fristgerechten Zugang. Der Versicherer nutzt dafür die Schriftform, während Sie als Kunde in Textform kündigen können. Damit die Kündigung greift, muss sie außerdem rechtzeitig innerhalb der jeweils geltenden Frist beim Empfänger ankommen.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich als Versicherungsnehmer kündigen?
Als Versicherungsnehmer müssen Sie Ihre Kündigung in Textform erklären.
In welcher Form kündigt die HanseMerkur?
Eine Kündigung durch den Versicherer muss schriftlich erfolgen.
Wann ist eine Kündigung wirksam?
Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie innerhalb der jeweiligen Frist zugeht.
Was ist für die Wirksamkeit der Kündigung entscheidend?
Entscheidend sind die richtige Form – schriftlich durch uns, in Textform durch Sie – sowie der Zugang innerhalb der jeweiligen Frist.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]