Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung gelten die Pflichten des Versicherungsnehmers sinngemäß auch für mitversicherte Personen. Wer welche Rechte ausüben darf, wie sich eine Pflichtverletzung auswirkt und welche Sonderregeln in der Kfz-Haftpflichtversicherung greifen, erfahren Sie hier im Überblick.
1. Sinngemäße Anwendung der Pflichten:
Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten sinngemäße Anwendung. Dies gilt für die Technische Aufsicht nur insoweit, wie es nach der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung zulässig ist.
2. Ausübung der Rechte:
Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Personen aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist.
Eine andere Regelung ist das Geltendmachen von Ansprüchen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
3. Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen:
Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen.
Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung:
Gegenüber mitversicherten Personen können wir uns auf die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn
- die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der Person des Mitversicherten vorliegen
oder
- diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.
Was bedeutet das konkret?
Mitversicherte Personen müssen sich grundsätzlich an dieselben Pflichten halten wie Sie als Versicherungsnehmer. Die Rechte aus dem Vertrag üben in der Regel nur Sie selbst aus – eine Ausnahme ist das Geltendmachen von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Verletzt jemand eine Pflicht und wird der Versicherer dadurch leistungsfrei, wirkt sich das üblicherweise auch auf die mitversicherten Personen aus. Nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt hier eine besondere, für mitversicherte Personen schützende Regelung.
Häufige Fragen
Gelten die Pflichten des Versicherungsnehmers auch für mitversicherte Personen?
Ja. Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten sinngemäße Anwendung. Für die Technische Aufsicht gilt dies nur insoweit, wie es nach der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung zulässig ist.
Wer darf die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Personen steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Eine andere Regelung ist das Geltendmachen von Ansprüchen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Wie wirkt sich eine Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen aus?
Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen. Eine Ausnahme gilt in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Wann können wir uns in der Kfz-Haftpflichtversicherung gegenüber mitversicherten Personen auf Leistungsfreiheit berufen?
Nur, wenn die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der Person des Mitversicherten vorliegen oder wenn diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.
Inhalte aus: Wer ist versichert? / HanseMerkur Kfz-Versicherung
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