Wann die HanseMerkur Kfz-Versicherung den Beitrag in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung anpassen darf, ist klar geregelt: Eine Erhöhung ist möglich, wenn Gesetz, Verordnung oder EU-Richtlinie einen erweiterten Leistungsumfang oder höhere Versicherungssummen vorschreiben. Hier erfahren Sie, was diese Änderung des Leistungsumfangs für Ihren Vertrag bedeutet.
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den Beitrag zu erhöhen, wenn wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den Leistungsumfang oder die Versicherungssummen zu erhöhen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Gesetzgeber oder eine europäische Vorgabe verlangt, dass der Umfang der Leistungen oder die Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeweitet werden, darf die HanseMerkur den Beitrag entsprechend anpassen. Anlass für eine solche Erhöhung ist also eine rechtliche Verpflichtung – etwa durch ein Gesetz, eine Verordnung oder eine EU-Richtlinie.
Häufige Fragen
Wann darf die HanseMerkur den Beitrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung erhöhen?
Eine Beitragserhöhung ist möglich, wenn die HanseMerkur aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie verpflichtet wird, den Leistungsumfang oder die Versicherungssummen zu erhöhen.
Für welche Versicherung gilt diese Regelung?
Sie gilt für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Was ist der Grund für eine solche Beitragserhöhung?
Der Grund ist eine gesetzliche oder rechtliche Verpflichtung – ein Gesetz, eine Verordnung oder eine EU-Richtlinie –, die eine Erhöhung des Leistungsumfangs oder der Versicherungssummen vorschreibt.
Was kann sich bei einer solchen Änderung erhöhen?
Erhöht werden können der Leistungsumfang oder die Versicherungssummen; entsprechend ist die HanseMerkur berechtigt, den Beitrag zu erhöhen.
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