Wird ein Kfz-Vertrag bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt, stellt sich die Frage nach der Beitragsabrechnung. Grundsätzlich steht dem Versicherer der Beitrag anteilig für die Zeit zu, in der Versicherungsschutz bestanden hat – hier erfahren Sie, wie die Abrechnung geregelt ist.
Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht uns der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende Beitrag anteilig zu.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag durch eine Kündigung mitten im Versicherungsjahr, wird der Beitrag nicht für das ganze Jahr fällig. Berechnet wird nur der Anteil, der auf den Zeitraum entfällt, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestanden hat.
Häufige Fragen
Muss ich nach einer Kündigung den vollen Jahresbeitrag zahlen?
Nein. Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht dem Versicherer der Beitrag nur anteilig zu – für die Zeit, in der Versicherungsschutz bestanden hat.
Wie wird der Beitrag nach einer Kündigung berechnet?
Es wird der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende Beitrag anteilig abgerechnet.
Für welchen Zeitraum steht der HanseMerkur der Beitrag zu?
Der HanseMerkur steht der Beitrag für den Zeitraum zu, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Gilt die anteilige Abrechnung auch bei einer Kündigung während des Versicherungsjahres?
Ja, die anteilige Abrechnung gilt bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]