Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert über die Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs und deren Bedeutung für den Versicherungsschutz und Schadensfall.
Bei allen Versicherungsarten
1. Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck
Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zweck verwendet werden.
2. Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden.
Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
3. Fahren nur mit Fahrerlaubnis
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
4. Nicht genehmigte Rennen
Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten
Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind in der Kfz-Haftpficht- und Kaskoversicherung sowie bei den Schutzbriefeistungen und beim Fahrerschutz vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
5. Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benutzen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzen lassen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist.
Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
1. Alkohol und andere berauschende Mittel
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Hinweis: Auch in der Kaskoversicherung sowie bei den Schutzbriefleistungen und beim Fahrerschutz besteht für solche Fahrten kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz.
Zusätzlich beim Fahrerschutz
1. Alkohol und andere berauschende Mittel
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Hinweis: Auch in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie bei den Schutzbriefleistungen besteht für solche Fahrten kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz.
2. Gurtpflicht
Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt haben, es sei denn das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt.
3. Helmpflicht
Der Fahrer eines (Leicht-)Kraftrads oder eines offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeuges (Trike oder Quad) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.