Wer bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung Schutz genießen möchte, muss beim Gebrauch des Fahrzeugs bestimmte Pflichten beachten: Nutzung nur zum vereinbarten Zweck, durch berechtigte Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis, kein Fahren unter Alkohol- oder Rauscheinfluss sowie besondere Regeln zu Rennen, Wechselkennzeichen, Gurt- und Helmpflicht. Erfahren Sie, welche Vorgaben in Haftpflicht, Kasko und Fahrerschutz gelten.
Bei allen Versicherungsarten
1. Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck
Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zweck verwendet werden.
2. Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden.
Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
3. Fahren nur mit Fahrerlaubnis
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
4. Nicht genehmigte Rennen
Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten.
Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie bei den Schutzbriefleistungen und beim Fahrerschutz vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
5. Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benutzen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzen lassen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist.
Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
1. Alkohol und andere berauschende Mittel
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Hinweis: Auch in der Kaskoversicherung sowie bei den Schutzbriefleistungen und beim Fahrerschutz besteht für solche Fahrten kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz.
Zusätzlich beim Fahrerschutz
1. Alkohol und andere berauschende Mittel
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Hinweis: Auch in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie bei den Schutzbriefleistungen besteht für solche Fahrten kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz.
2. Gurtpflicht
Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt haben, es sei denn das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt.
3. Helmpflicht
Der Fahrer eines (Leicht-)Kraftrads oder eines offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeuges (Trike oder Quad) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt, gibt es Regeln für den Umgang mit dem Fahrzeug. Es soll nur für den vereinbarten Zweck und von Personen genutzt werden, die dazu berechtigt sind und die passende Fahrerlaubnis besitzen. Wer alkoholisiert oder durch andere berauschende Mittel nicht mehr sicher fahren kann, darf sich nicht ans Steuer setzen. Für Rennen, Wechselkennzeichen sowie Gurt- und Helmpflicht gelten eigene Vorgaben. Je nach Versicherungsart – Haftpflicht, Kasko, Schutzbrief oder Fahrerschutz – können bei Verstößen unterschiedliche Folgen für den Schutz eintreten.
Häufige Fragen
Wer gilt als berechtigter Fahrer?
Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Sie, der Halter oder der Eigentümer dürfen es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
Darf ich unter Alkohol- oder Rauscheinfluss fahren?
Nein. Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Für solche Fahrten besteht auch in Kasko, bei Schutzbriefleistungen und beim Fahrerschutz kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz.
Sind Rennen vom Versicherungsschutz gedeckt?
Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen); das gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. Behördlich genehmigte Rennen sind in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie bei den Schutzbriefleistungen und beim Fahrerschutz vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was gilt beim Fahrzeug mit Wechselkennzeichen?
Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benutzen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist. Auch Sie, der Halter oder der Eigentümer dürfen es nur von einem Fahrer benutzen lassen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist.
Gibt es beim Fahrerschutz eine Gurt- und Helmpflicht?
Ja. Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt haben, es sei denn das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt. Der Fahrer eines (Leicht-)Kraftrads oder eines offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeuges (Trike oder Quad) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
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