Die HanseMerkur Kfz-Versicherung bietet Informationen zu Zusatzleistungen für Hybrid- und Elektrofahrzeuge und deren Vorteile für Versicherungsnehmer.
Für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes oder Quads und Campingfahrzeuge mit Hybrid- und Elektroantrieben besteht Versicherungsschutz bei den nachfolgenden Ereignissen:
1. Ereignisse in der Teilkaskoversicherung
Bei Abschluss einer Teilkaskoversicherung sind folgende Schadenereignisse vom Versicherungsschutz umfasst:
- Entwendung des Ladekabels durch Diebstahl oder Raub sofern unter Verschluss gehalten oder während des Ladevorgangs,
- Beschädigung in Ihrem Eigentum befndlicher, von einem Fachbetrieb eingebauter, stationärer Ladestationen (sog. Wallboxen) während des Ladevorgangs durch Überspannung,
- Entwendung tragbarer Ladestationen durch Diebstahl oder Raub sofern unter Verschluss gehalten,
- Bei Brand oder Entwendung ersetzen wir Ladekarten für Elektro-Ladesäulen bis 50 EUR.
2. Ereignisse in der Vollkaskoversicherung
Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkasko. Bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung ergänzen folgende Leistungenden Versicherungsschutz:
Allgefahrendeckung für den Akku
Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufadbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs.
Der Antriebs-Akkumulator Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs ist gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden durch alle Ereignisse versichert, denen der Akkumulator ausgesetzt ist (All Risk).
Ausgenommen sind jedoch Schäden durch
- Verschleiß,
- Abnutzung,
- Konstruktions-und Materialfehler oder
- chemische Reaktion.
Voraussetzung für den Ersatz eines Akkumulatorschadens ist, dass ein Sachverständiger von der HanseMerkur beauftragt wurde, das Kfz zu besichtigten.
Wir ziehen im Schadenfall von den Kosten einen dem Alter und der Abnutzung entsprechenden Betrag ab (Abzug neu für alt). Im ersten Betriebsjahr erfolgt kein Abzug.
Für jedes weitere Betriebsjahr gilt: der Abzug beträgt maximal 10% je Betriebsjahr.
Die Leistungsobergrenze gilt uneingeschränkt. Gilt die Neupreisentschädigung zahlen wir den Neupreis des Antriebs-Akkumulators und verzichten in den ersten 24 Monaten auf einen Abzug.
3. Sonstige Zusatzleistungen
Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen übernehmen wir bei einem eintrittspfichtigen Ereignis folgende Kosten:
a) Kosten für Zustandsdiagnostik
Wird der Akku beschädigt, übernehmen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung. Hierfür übernehmen wir zusätzlich dazugehörige Abschlepp- oder Transportkosten zur nächstgelegenen Akku-Teststation.
Voraussetzung ist, dass die Beauftragung durch uns erfolgt oder wir der Beauftragung zugestimmt haben.
b) Kosten für Wassercontainer
Wir erstatten die tatsächlich angefallenen Kosten der notwendigen Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs in einem Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck nach vergleichbarem Gehäuse.
Voraussetzung ist, dass dies erfolgt, um eine drohende Entzündung zu verhindern.
c) Fahrzeugabstellungskosten
Zusätzlich erstatten wir die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Fahrzeugabstellung nach Herstellervorgaben oder auf Grund gesetzlicher Vorschriften.
Hierfür müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Die Fahrzeugabstellung ist notwendig, um ein Entzünden anderer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern.
- Bei der Fahrzeugabstellung wird der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten.
d) Ausbaukosten zur Entsorgung bei Totalschaden des Akkus
Muss ein Akku zur Erfüllung einer gesetzlichen Rücknahmepficht ausgebaut werden, gilt:
Wir zahlen die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle. Die Kosten der Entsorgung zahlen wir, soweit kein Dritter hierzu verpfichtet ist.