Wird Ihr Fahrzeug beschädigt, übernimmt die HanseMerkur Kfz-Versicherung die erforderlichen Reparaturkosten bis zu festgelegten Obergrenzen. Erfahren Sie, wie Reparatur, Abschleppkosten, der Abzug neu für alt, Sachverständigenkosten und die Mehrwertsteuer im Schadensfall erstattet werden.
Bei Beschädigung wird Folgendes gezahlt:
1. Reparatur
Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:
a) Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt:
Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
b) Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert wird, gilt:
Wir zahlen die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts.
2. Abschleppen
Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt. Dabei darf einschließlich unserer Leistungen wegen der Beschädigung des Fahrzeugs die Obergrenze nicht überschritten werden.
Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, diese Kosten zu übernehmen.
3. Abzug neu für alt
Wir ziehen von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu für alt), wenn
- bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht werden oder
- das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert wird.
Der Abzug neu für alt ist auf die Bereifung, Batterie und Lackierung beschränkt, wenn das Schadenereignis in den ersten drei Jahren nach der Erstzulassung eintritt.
Bei Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads wird kein Abzug neu für alt vorgenommen.
Der Verzicht gilt nicht für
- Autoradios und Geräte, die der Sprach- und Musikwiedergabe dienen nebst Zubehör,
- Funk-Geräte,
- Navigations- und ähnliche Verkehrsleitsysteme oder entsprechende Mehrzweckgeräte,
- Antriebs-Akkumulatoren von Elektro- und Hybridfahrzeugen,
- den Ersatz eines Folgeschadens nach einem Tierbiss.
Sachverständigenkosten
Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Die Mehrwertsteuer erstatten wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
Was bedeutet das konkret?
Bei einer Beschädigung Ihres Fahrzeugs übernimmt die Versicherung die nötigen Reparaturkosten bis zu bestimmten Obergrenzen, die sich danach richten, ob und wie das Fahrzeug tatsächlich repariert wird. Auch Abschleppkosten zur nächsten geeigneten Werkstatt sind abgedeckt. Beim Austausch alter gegen neue Teile oder beim Lackieren kann ein altersabhängiger Abzug erfolgen; für viele Fahrzeugtypen entfällt dieser jedoch. Kosten für einen Sachverständigen und die Mehrwertsteuer werden nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet. Diese Paraphrase dient nur der leichteren Orientierung.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden die Reparaturkosten übernommen?
Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert und weisen Sie dies durch eine Rechnung nach, zahlen wir die erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Wird nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, zahlen wir bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts.
Werden Abschleppkosten erstattet?
Ja, wir ersetzen die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt. Dabei darf einschließlich unserer Leistungen wegen der Beschädigung die Obergrenze nicht überschritten werden. Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, diese Kosten zu übernehmen.
Was bedeutet der Abzug neu für alt?
Werden alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht oder wird das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert, ziehen wir einen dem Alter und der Abnutzung entsprechenden Betrag ab. In den ersten drei Jahren nach der Erstzulassung ist dieser Abzug auf Bereifung, Batterie und Lackierung beschränkt. Bei Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads wird kein Abzug neu für alt vorgenommen.
Werden Kosten für einen Sachverständigen übernommen?
Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht erstattet, soweit eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
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