Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert über die Leistung bei Beschädigung und erklärt die finanziellen Ansprüche im Schadensfall für Fahrzeughalter.
Bei Beschädigung wird Folgendes gezahlt:
1. Reparatur
Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:
a) Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt:
Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
b) Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert wird, gilt:
Wir zahlen die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts.
2. Abschleppen
Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt. Dabei darf einschließlich unserer Leistungen
wegen der Beschädigung des Fahrzeugs die Obergrenze nicht überschritten werden.
Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber verpfichtet ist, diese Kosten zu übernehmen.
3. Abzug neu für alt
Wir ziehen von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu für alt), wenn
- bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht werden
oder - das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert wird.
Der Abzug neu für alt ist auf die Bereifung, Batterie und Lackierung beschränkt, wenn das Schadenereignis in den ersten drei Jahren nach der Erstzulassung eintritt.
Bei Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads wird kein Abzug neu für alt vorgenommen.
Der Verzicht gilt nicht für
- Autoradios und Geräte, die der Sprach- und Musikwiedergabe dienen nebst Zubehör,
- Funk-Geräte,
- Navigations- und ähnliche Verkehrsleitsysteme oder entsprechende Mehrzweckgeräte,
- Antriebs-Akkumulatoren von Elektro- und Hybridfahrzeugen,
- den Ersatz eines Folgeschadens nach einem Tierbiss.
Sachverständigenkosten
Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Die Mehrwertsteuer erstatten wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.