Wird ein Fahrzeug verschrottet, fällt das versicherte Wagnis endgültig weg – mit direkten Folgen für den Beitrag der Kfz-Versicherung der HanseMerkur. Hier erfahren Sie, bis zu welchem Zeitpunkt der Beitrag dem Versicherer zusteht und was ein Risikowegfall durch Fahrzeugverschrottung konkret für Ihren Versicherungsschutz bedeutet.
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht uns der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir vom Wagniswegfall Kenntnis erlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Fahrzeug endgültig nicht mehr existiert – etwa durch Verschrottung –, entfällt das versicherte Risiko. Für die Beitragsberechnung ist dabei der Zeitpunkt entscheidend, zu dem der Versicherer von diesem Wegfall erfährt: Bis dahin steht ihm der Beitrag zu. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vorstehenden Angaben.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Versicherungsschutz, wenn ich mein Fahrzeug verschrotten lasse?
Durch die Fahrzeugverschrottung fällt das versicherte Wagnis endgültig weg (Wagniswegfall bzw. Risikowegfall).
Bis wann steht dem Versicherer der Beitrag zu, wenn das Wagnis wegfällt?
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht der Beitrag dem Versicherer bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er vom Wagniswegfall Kenntnis erlangt.
Was bedeutet Wagniswegfall bzw. Risikowegfall?
Ein Wagniswegfall bzw. Risikowegfall liegt vor, wenn das versicherte Wagnis endgültig wegfällt – zum Beispiel durch Fahrzeugverschrottung.
Inhalte aus: HanseMerkur Kfz-Versicherung
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