Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert über den Fahrerschutz sowie die Fälligkeit und Zahlung für mitversicherte Personen im Schadensfall.
1. Fälligkeit der Leistung und Vorschusszahlung
Wir sind verpfichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspficht anerkennen. Die Frist beginnt, wenn uns ihr Leistungsantrag und die zu dessen Beurteilung erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
Steht die Leistungspficht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.
2. Zahlung für eine mitversicherte Person
Sie als Versicherungsnehmer können unsere Zahlung für eine mitversicherte Person an Sie selbst nur mit Zustimmung der mitversicherten Person verlangen.