Beim Fahrerschutz der HanseMerkur Kfz-Versicherung erfahren mitversicherte Personen, wann die Leistung fällig wird, wie schnell nach Anerkennung des Anspruchs gezahlt wird und unter welchen Voraussetzungen Vorschüsse möglich sind. Zudem gilt: Als Versicherungsnehmer können Sie die Zahlung für eine mitversicherte Person nur mit deren Zustimmung an sich selbst verlangen.
1. Fälligkeit der Leistung und Vorschusszahlung
Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Die Frist beginnt, wenn uns Ihr Leistungsantrag und die zu dessen Beurteilung erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.
2. Zahlung für eine mitversicherte Person
Sie als Versicherungsnehmer können unsere Zahlung für eine mitversicherte Person an Sie selbst nur mit Zustimmung der mitversicherten Person verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Nach Eingang Ihres Leistungsantrags und der nötigen Unterlagen gibt die HanseMerkur zunächst innerhalb eines Monats eine schriftliche Rückmeldung, ob und in welchem Umfang sie leistet. Ist der Anspruch anerkannt oder man sich einig, folgt die Zahlung zeitnah. Steht bereits fest, dass grundsätzlich geleistet wird, sind auf Wunsch Vorschüsse möglich. Möchten Sie eine Zahlung, die einer mitversicherten Person zusteht, an sich selbst erhalten, braucht es das Einverständnis dieser Person.
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Frist erklärt die HanseMerkur, ob sie leistet?
Die HanseMerkur ist verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang sie ihre Leistungspflicht anerkennt.
Wann beginnt diese Monatsfrist?
Die Frist beginnt, wenn der HanseMerkur Ihr Leistungsantrag und die zu dessen Beurteilung erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Wie schnell wird nach Anerkennung des Anspruchs gezahlt?
Erkennt die HanseMerkur den Anspruch an oder hat man sich über Grund und Höhe geeinigt, leistet sie innerhalb von zwei Wochen.
Sind Vorschüsse möglich?
Ja. Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlt die HanseMerkur auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse.
Kann ich als Versicherungsnehmer die Zahlung für eine mitversicherte Person an mich selbst verlangen?
Das ist nur mit Zustimmung der mitversicherten Person möglich.
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