Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung liegt ein Totalschaden vor, wenn die für die Reparatur des Fahrzeugs erforderlichen Kosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Was das für Versicherungsnehmer im Schadensfall bedeutet, erfahren Sie hier kompakt erklärt.
Es liegt ein Totalschaden vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Was bedeutet das konkret?
Ein Totalschaden ist demnach nicht allein davon abhängig, ob ein Fahrzeug äußerlich stark beschädigt aussieht. Entscheidend ist der Vergleich zwischen den nötigen Reparaturkosten und dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Fällt die Reparatur teurer aus als die Wiederbeschaffung, spricht man von einem Totalschaden.
Häufige Fragen
Wann liegt bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung ein Totalschaden vor?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Welche Werte werden für die Feststellung eines Totalschadens verglichen?
Verglichen werden die erforderlichen Reparaturkosten des Fahrzeugs mit dessen Wiederbeschaffungswert.
Bedeutet ein Totalschaden automatisch, dass das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist?
Maßgeblich für einen Totalschaden ist ausschließlich, dass die erforderlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Weitere Angaben hängen vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: HanseMerkur Kfz-Versicherung
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