Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung entscheidet die pünktliche Zahlung des Folgebeitrags über den fortlaufenden Versicherungsschutz. Wer verspätet zahlt, riskiert nach Ablauf der zweiwöchigen Frist den Verlust des Schutzes und sogar die Kündigung des Vertrags – hier erfahren Sie, welche Fristen, Mahnungen und Möglichkeiten zur Wiederherstellung des Schutzes gelten.
1. Rechtzeitige Zahlung
Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen.
2. Nicht rechtzeitige Zahlung
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie auf, den rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang unserer Aufforderung zu zahlen.
3. Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist
Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt die geschuldeten Beträge noch nicht bezahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
4. Fortbestehender Verzug nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist
Sind Sie mit der Zahlung der geschuldeten Beträge nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn Sie den rückständigen Folgebeitrag zuzüglich des Verzugsschadens innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Haben wir die Kündigung zusammen mit der Mahnung ausgesprochen, wird die Kündigung unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist zahlen.
Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht erst wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.
Was bedeutet das konkret?
Den Folgebeitrag sollten Sie stets zum angegebenen Termin zahlen, damit Ihr Versicherungsschutz durchgehend bestehen bleibt. Zahlen Sie zu spät, erhalten Sie eine Aufforderung mit einer zweiwöchigen Frist. Läuft diese Frist ab, ohne dass Sie zahlen, kann es sein, dass für Schäden in dieser Zeit kein Schutz besteht und der Vertrag gekündigt werden kann. Durch eine fristgerechte Nachzahlung lässt sich eine Kündigung noch abwenden und der Schutz für spätere Schäden wiederherstellen.
Häufige Fragen
Wann ist der Folgebeitrag fällig?
Der Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen.
Was passiert, wenn ich den Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Sie werden aufgefordert, den rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung zu zahlen.
Habe ich Versicherungsschutz bei einem Schaden nach Ablauf der Zahlungsfrist?
Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist ein und sind die geschuldeten Beträge noch nicht bezahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Es bleibt jedoch eine Leistungspflicht bestehen, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Kann der Vertrag wegen Zahlungsverzugs gekündigt werden?
Ja. Sind Sie nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie den rückständigen Folgebeitrag zuzüglich des Verzugsschadens innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Ab wann besteht der Versicherungsschutz nach einer verspäteten Zahlung wieder?
Für Schadenereignisse in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht erst wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.
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