Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert über die Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags und deren Bedeutung für den Beginn des Versicherungsschutzes.
1. Rechtzeitige Zahlung
Der in der Beitragsrechung genannte erste oder einmalige Beitrag wird in 14 Tagen nach Zugang der ersten Beitragsrechnung fällig. Sofern der Versicherungsbeginn in der Zukunft liegt, ist dieser Beitrag 14 Tage nach Vertragsbeginn fällig. Den genauen Fälligkeitstermin können Sie der Beitragsrechnung entnehmen. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.
2. Nicht rechtzeitige Zahlung
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung des Beitrags.
3. Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr verlangen. Steht uns eine Geschäftsgebühr zu, so gilt ein entsprechend der Dauer des Versicherungsverhältnisses berechneter Betrag, jedoch nicht mehr als 40 % des Jahresbeitrags als angemessen.