Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung können ersparte Aufwendungen die Schadenzahlung mindern: Kosten, die Sie ohne das Schadenereignis ohnehin hätten tragen müssen, aber dank der Leistung sparen, dürfen von der Zahlung abgezogen werden. So wirkt sich die Anrechnung auf die Schadensregulierung aus.
Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir diese von unserer Zahlung abziehen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie durch die Regulierung eines Schadens Ausgaben vermeiden, die sonst ohnehin auf Sie zugekommen wären, darf dieser eingesparte Betrag mit der Versicherungsleistung verrechnet werden. Damit wird berücksichtigt, dass Sie durch den Schadenfall keinen finanziellen Vorteil gegenüber der Situation ohne Schaden erhalten sollen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was sind ersparte Aufwendungen?
Das sind Kosten, die Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen und die Sie aufgrund der Leistungen der HanseMerkur erspart haben.
Was passiert mit ersparten Aufwendungen bei der Zahlung?
Die HanseMerkur kann diese ersparten Kosten von ihrer Zahlung abziehen.
Beeinflusst die Anrechnung die Schadensregulierung?
Ja, die Anrechnung ersparter Aufwendungen hat Einfluss auf die Schadensregulierung für Versicherungsnehmer.
In welchen Fällen können ersparte Aufwendungen abgezogen werden?
Ein Abzug ist möglich, wenn Sie aufgrund der Leistungen der HanseMerkur Kosten erspart haben, die ohne das Schadenereignis angefallen wären. Weitere Details hängen vom konkreten Tarif- und Bedingungswerk ab.
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