Die HanseMerkur Kfz-Versicherung zahlt bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust und erklärt die entsprechenden Regelungen im Schadensfall.
1. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu verschiedenen Obergrenzen.
Sofern es sich bei dem Fahrzeug um einen Pkw, Kraftrad, Leichtkraftrad, Trike oder Quad handelt, übernehmen wir im Totalschadenfall auch die Entsorgungs- und Zulassungskosten, wenn das Ersatzfahrzeug wieder bei uns versichert wird.
2. Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
Wir zahlen bei Pkw (ausgenommen Taxen, Mietwagen und Selbstfahrervermiet-Pkw), Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads den Neupreis unter folgenden Voraussetzungen:
- Innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung tritt ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust des Fahrzeugs ein und
- das Fahrzeug befndet sich bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen, der ihn als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat.
Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen.
3. Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
Bei Pkw (ausgenommen Taxen, Mietwagen und Selbstfahrervermiet Pkw), Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads, die als Gebrauchtfahrzeug erworben wurden, zahlen wir den gezahlten und nachgewiesenen Gebrauchtfahrzeugpreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 24 Monaten nach Erwerb ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen.
4. Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Neupreisentschädigung bzw. Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Entschädigung innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Feststellung für die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen Fahrzeugs verwendet wird.