Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlt die HanseMerkur Kfz-Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert – und unter bestimmten Voraussetzungen sogar den Neupreis oder den gezahlten Gebrauchtfahrzeugpreis. Erfahren Sie, welche Fahrzeuge erfasst sind, welche 24-Monats-Fristen gelten und wann auch Entsorgungs- und Zulassungskosten übernommen werden.
1. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.
Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu verschiedenen Obergrenzen.
Sofern es sich bei dem Fahrzeug um einen Pkw, Kraftrad, Leichtkraftrad, Trike oder Quad handelt, übernehmen wir im Totalschadenfall auch die Entsorgungs- und Zulassungskosten, wenn das Ersatzfahrzeug wieder bei uns versichert wird.
2. Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
Wir zahlen bei Pkw (ausgenommen Taxen, Mietwagen und Selbstfahrervermiet-Pkw), Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads den Neupreis unter folgenden Voraussetzungen:
- Innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung tritt ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust des Fahrzeugs ein und
- das Fahrzeug befndet sich bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen, der ihn als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat.
Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen.
3. Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
Bei Pkw (ausgenommen Taxen, Mietwagen und Selbstfahrervermiet Pkw), Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads, die als Gebrauchtfahrzeug erworben wurden, zahlen wir den gezahlten und nachgewiesenen Gebrauchtfahrzeugpreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 24 Monaten nach Erwerb ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen.
4. Verwendung der über den Wiederbeschaffungswert hinausgehenden Entschädigung
Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Neupreisentschädigung bzw. Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Entschädigung innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Feststellung für die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen Fahrzeugs verwendet wird.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Fahrzeug völlig zerstört, gestohlen oder liegt ein Totalschaden vor, ersetzt die HanseMerkur grundsätzlich den Wert, den ein vergleichbares Fahrzeug kosten würde (Wiederbeschaffungswert), abzüglich dessen, was das beschädigte Fahrzeug noch wert ist (Restwert). Bei relativ jungen oder erst kürzlich gekauften Fahrzeugen kann stattdessen der Neupreis oder der gezahlte Gebrauchtfahrzeugpreis ersetzt werden, sofern die genannten Voraussetzungen und Fristen erfüllt sind. Diese Paraphrase ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Was zahlt die HanseMerkur bei einem Totalschaden?
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust wird der Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs gezahlt.
Wann gibt es eine Neupreisentschädigung?
Der Neupreis wird bei Pkw (ausgenommen Taxen, Mietwagen und Selbstfahrervermiet-Pkw), Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads gezahlt, wenn innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt und sich das Fahrzeug im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Restwert wird abgezogen.
Gibt es eine Entschädigung für Gebrauchtfahrzeuge?
Ja. Bei den genannten Fahrzeugarten, die als Gebrauchtfahrzeug erworben wurden, wird der gezahlte und nachgewiesene Gebrauchtfahrzeugpreis gezahlt, wenn innerhalb von 24 Monaten nach Erwerb ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Ein vorhandener Restwert wird abgezogen.
Werden auch Entsorgungs- und Zulassungskosten übernommen?
Bei Pkw, Kraftrad, Leichtkraftrad, Trike oder Quad werden im Totalschadenfall auch die Entsorgungs- und Zulassungskosten übernommen, wenn das Ersatzfahrzeug wieder bei der HanseMerkur versichert wird.
Wird der über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Betrag ohne Bedingung gezahlt?
Nein. Die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Neupreis- bzw. Kaufpreisentschädigung wird nur in der Höhe gezahlt, in der gesichert ist, dass die Entschädigung innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Feststellung für die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen Fahrzeugs verwendet wird.
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