Die HanseMerkur Kfz-Versicherung bietet Unterstützung bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung und informiert über die entsprechenden Leistungen.
Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs erbringen wir nachfolgende Leistungen unter den Voraussetzungen, dass
- die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist und
- das Fahrzeug am Schadentag nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist.
1. Weiter- oder Rückfahrt
Folgende Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden erstattet:
a) Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder
b) eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs
c) eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland,
d) eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht worden ist.
Unter öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Weiter- und Rückfahrt per Bus, Bahn (1. Klasse) oder Flugreise (Economy Class) zu verstehen. Zusätzlich erstatten wir die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUR.
2. Übernachtung
Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für höchstens drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt in Anspruch nehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung. Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 100 EUR je Übernachtung und Person. Sobald Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten.
3. Mietwagen
Anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt oder Übernachtung nach A.3.7.2 helfen wir Ihnen, soweit verfügbar, am Schadenort ein Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens bis
zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges, jedoch höchstens für sieben Tage und bis höchstens 85 EUR je Tag.
Die Reparaturrechnung des versicherten Fahrzeugs ist vorzulegen, bei Totalschaden die Abmeldebestätigung. Die Entwendung ist durch eine polizeiliche Bestätigung der Strafanzeige nachzuweisen.
4. Fahrzeugunterstellung
Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transports in einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
5. Fahrzeugtransport
Wir sorgen dafür, dass Sie und die mitversicherten Personen möglichst zusammen mit dem Fahrzeug zu Ihrem Wohnsitz gebracht werden, wenn
- das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und
- die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug (Totalschaden). Für die diesbezügliche Diagnose der Werkstatt zahlen wir gegen Vorlage der Rechnung zusätzlich maximal 80 EUR.
6. Versorgung eines Haustiers
Können Sie nach einer Panne, einem Unfall oder Diebstahl Ihren mitgeführten Hund oder Ihre mitgeführte Katze nicht mehr versorgen und stehen auch keine weiteren Mitreisenden zur Verfügung, organisieren und bezahlen wir den Heimtransport des Tiers.
Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für erforderliche Hilfsmittel (z.B. Transportbox für Haustier).
Weiter organisieren wir die Unterbringung und Versorgung des Tiers an Ihrem Wohnsitz, sofern dies erforderlich ist, und tragen die hierdurch entstehenden Kosten für längstens 2 Wochen.