Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung ist der Neupreis der Betrag, den der Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Wagens kostet – wichtig für die Entschädigung im Schadenfall. Erfahren Sie, welcher Preis gilt, wenn das Modell nicht mehr hergestellt wird, und wie sich orts- und marktübliche Nachlässe auswirken.
Was ist der Neupreis?
Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs aufgewendet werden muss.
Wird der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt, gilt der Preis für ein vergleichbares Nachfolgemodell.
Maßgeblicher Preis:
Maßgeblich ist jeweils die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag des Schadenereignisses abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.
Was bedeutet das konkret?
Der Neupreis beschreibt, was ein fabrikneues Fahrzeug mit der gleichen Ausstattung wie Ihr versicherter Wagen kosten würde. Gibt es Ihr Modell nicht mehr, wird stattdessen ein vergleichbares Nachfolgemodell herangezogen. Als Grundlage dient die Preisempfehlung des Herstellers am Schadentag, wobei die üblichen Nachlässe berücksichtigt werden.
Häufige Fragen
Was versteht die HanseMerkur unter dem Neupreis?
Der Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs aufgewendet werden muss.
Was gilt, wenn das versicherte Fahrzeug nicht mehr hergestellt wird?
Wird der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt, gilt der Preis für ein vergleichbares Nachfolgemodell.
Welcher Preis ist für den Neupreis maßgeblich?
Maßgeblich ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag des Schadenereignisses abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.
Zu welchem Zeitpunkt wird der Neupreis ermittelt?
Maßgeblich ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag des Schadenereignisses.
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