Bei der HanseMerkur Gebäudeversicherung kann eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung vorliegen, wenn sich ein abgefragter Umstand ändert, das Gebäude nicht mehr genutzt wird, das Dach bei Baumaßnahmen entfernt wird, ein Gewerbebetrieb aufgenommen oder verändert wird oder das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird. Hier erfahren Sie, welche Fälle konkret betroffen sind.
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann insbesondere in den folgenden Fällen vorliegen:
- Es ändert sich ein Umstand, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
- Das Gebäude oder der überwiegende Teil des Gebäudes wird nicht mehr genutzt.
- Am Gebäude werden Baumaßnahmen durchgeführt, in deren Verlauf das Dach ganz oder teilweise entfernt wird.
- Baumaßnahmen am Gebäude führen dazu, dass es überwiegend unbenutzbar wird.
- In dem Gebäude wird ein Gewerbebetrieb aufgenommen oder verändert.
- Das Gebäude wird nach Vertragsschluss unter Denkmalschutz gestellt.
Was bedeutet das konkret?
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich nach Vertragsabschluss etwas an Ihrem Gebäude oder dessen Nutzung ändert, das für die Einschätzung des Risikos wichtig ist. Solche Veränderungen können zum Beispiel ein Leerstand, größere Bauarbeiten am Dach, die Aufnahme oder Änderung eines Gewerbebetriebs oder ein neuer Denkmalschutz sein. In diesen Fällen sollten Sie die HanseMerkur informieren, damit Ihr Versicherungsschutz erhalten bleibt.
Häufige Fragen
Wann liegt eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung vor?
Sie kann insbesondere vorliegen, wenn sich ein vor Vertragsschluss abgefragter Umstand ändert, das Gebäude nicht mehr genutzt wird, das Dach bei Baumaßnahmen entfernt wird, das Gebäude durch Baumaßnahmen überwiegend unbenutzbar wird, ein Gewerbebetrieb aufgenommen oder verändert wird oder das Gebäude nach Vertragsschluss unter Denkmalschutz gestellt wird.
Zählt ein Leerstand des Gebäudes als Gefahrerhöhung?
Ja, wenn das Gebäude oder der überwiegende Teil des Gebäudes nicht mehr genutzt wird, kann dies eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung darstellen.
Sind Baumaßnahmen am Gebäude relevant?
Baumaßnahmen sind relevant, wenn dabei das Dach ganz oder teilweise entfernt wird oder das Gebäude überwiegend unbenutzbar wird.
Spielt ein Gewerbebetrieb im Gebäude eine Rolle?
Ja, wird in dem Gebäude ein Gewerbebetrieb aufgenommen oder verändert, kann dies eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung sein.
Ist ein nachträglicher Denkmalschutz zu beachten?
Ja, wird das Gebäude nach Vertragsschluss unter Denkmalschutz gestellt, kann dies eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung darstellen.
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