Die HanseMerkur Gebäudeversicherung übernimmt im Top-Schutz auch Rückreisekosten aus dem Urlaub, wenn ein Schaden am versicherten Gebäude entsteht.
1. Der Versicherer ersetzt den Mehraufwand für höhere Fahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitreisende, mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Person wegen eines erheblichen Versicherungsfalles am versicherten Gebäude vorzeitig eine Urlaubsreise abbricht und an den Schadenort reist.
2. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000,- EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder einer mitreisenden, mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am Schadenort notwendig macht.
3. Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers von mindestens vier Tagen bis zu einer Dauer von höchstens sechs Wochen.
4. Mehraufwände für Fahrtkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise an den Schadenort.
5. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500,- EUR begrenzt.
6. Entschädigung wird geleistet, soweit der Versicherungsnehmer nicht aus einem anderen Vertrag (z. B. Hausratversicherung) Ersatz erlangen kann.