Bricht ein versicherter Urlaub wegen eines erheblichen Schadens am Gebäude ab, übernimmt die HanseMerkur Gebäudeversicherung im Top-Schutz die Mehrkosten für die Rückreise an den Schadenort. Hier erfahren Sie, wann ein Versicherungsfall als erheblich gilt, welche Reisen zählen und bis zu welchem Betrag die Rückreisekosten ersetzt werden.
Erstattung der Mehraufwände für höhere Fahrtkosten:
Der Versicherer ersetzt den Mehraufwand für höhere Fahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitreisende, mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Person wegen eines erheblichen Versicherungsfalles am versicherten Gebäude vorzeitig eine Urlaubsreise abbricht und an den Schadenort reist.
Wann ein Versicherungsfall erheblich ist:
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000,- EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder einer mitreisenden, mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am Schadenort notwendig macht.
Was als Urlaubsreise gilt:
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers von mindestens vier Tagen bis zu einer Dauer von höchstens sechs Wochen.
Umfang der ersetzten Fahrtkosten:
Mehraufwände für Fahrtkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise an den Schadenort.
Höhe der Entschädigung:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500,- EUR begrenzt.
- Entschädigung wird geleistet, soweit der Versicherungsnehmer nicht aus einem anderen Vertrag (z. B. Hausratversicherung) Ersatz erlangen kann.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie im Urlaub sind und an Ihrem versicherten Gebäude ein größerer Schaden entsteht, der Ihre Anwesenheit erfordert, hilft die HanseMerkur Gebäudeversicherung im Top-Schutz bei der Rückreise. Die zusätzlichen Fahrtkosten, die durch den vorzeitigen Reiseabbruch entstehen, werden in einem angemessenen Rahmen übernommen. So müssen Sie im Notfall nicht auf den höheren Aufwänden der Rückreise sitzen bleiben. Diese Paraphrase dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann übernimmt die HanseMerkur Gebäudeversicherung die Rückreisekosten aus dem Urlaub?
Der Versicherer ersetzt den Mehraufwand für höhere Fahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitreisende, in häuslicher Gemeinschaft lebende Person wegen eines erheblichen Versicherungsfalles am versicherten Gebäude die Urlaubsreise vorzeitig abbricht und an den Schadenort reist. Dies gilt im Top-Schutz.
Wann gilt ein Versicherungsfall als erheblich?
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000,- EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder einer mitreisenden, in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am Schadenort notwendig macht.
Was zählt als Urlaubsreise?
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers von mindestens vier Tagen bis zu einer Dauer von höchstens sechs Wochen.
Wie hoch ist die Entschädigung für Rückreisekosten?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500,- EUR begrenzt. Ersetzt werden die Mehraufwände für ein angemessenes Reisemittel, entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise.
Wird gezahlt, wenn ich aus einer anderen Versicherung Ersatz bekomme?
Die Entschädigung wird geleistet, soweit der Versicherungsnehmer nicht aus einem anderen Vertrag – zum Beispiel einer Hausratversicherung – Ersatz erlangen kann.
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