Die HanseMerkur Gebäudeversicherung Top-Schutz ermöglicht durch besondere Vereinbarungen eine flexible Anpassung und gegebenenfalls die Kündigung des Schutzes.
Es gilt, folgendes:
1. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten die Besondere Bedingung zur Wohngebäudeversicherung (Top-Schutz) - durch schriftliche Erklärung kündigen, es gilt dann Versicherungsschutz nach den Besonderen Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung (Kompakt-Schutz), mit dem hierfür gültigen Tarifprämiensatz.
Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
2. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, kann der Versicherungsnehmer den Wohngebäudeversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.