Im Top-Schutz der HanseMerkur Gebäudeversicherung sind auch Sachverständigenkosten mitversichert: Übersteigt ein entschädigungspflichtiger Schaden 25.000 EUR, übernimmt der Versicherer 80 Prozent der vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens – ein echter Vorteil im Schadensfall.
Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000,- EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer 80 Prozent die durch den Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Was bedeutet das konkret?
Wird bei einem Schaden ein Sachverständigenverfahren durchgeführt, entstehen Kosten, die grundsätzlich der Versicherungsnehmer trägt. Im Top-Schutz beteiligt sich der Versicherer an diesen Kosten: Liegt der entschädigungspflichtige Schaden oberhalb der genannten Grenze, übernimmt der Versicherer einen Anteil der Kosten. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Ab welcher Schadenhöhe werden Sachverständigenkosten übernommen?
Die Kostenübernahme greift, soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000,- EUR übersteigt.
Welchen Anteil der Kosten übernimmt der Versicherer?
Der Versicherer ersetzt 80 Prozent der durch den Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
In welchem Tarif sind Sachverständigenkosten mitversichert?
Die Sachverständigenkosten sind im Top-Schutz der HanseMerkur Gebäudeversicherung abgedeckt.
Wer trägt die Kosten des Sachverständigenverfahrens grundsätzlich?
Es handelt sich um die durch den Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens, von denen der Versicherer den genannten Anteil ersetzt.
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