Bei der HanseMerkur Gebäudeversicherung gibt es klar definierte Ausschlüsse, die den genauen Schutzumfang abstecken: Nicht versichert sind Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, durch Innere Unruhen sowie durch Kernenergie und radioaktive Substanzen – jeweils ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
1) Ausschluss Krieg
Nicht versichert sind Schäden durch:
- Krieg
- kriegsähnliche Ereignisse
- Bürgerkrieg
- Revolution
- Rebellion
- Aufstand
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
2) Ausschluss Innere Unruhen
Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
3) Ausschluss Kernenergie
Nicht versichert sind Schäden durch:
- Kernenergie
- nukleare Strahlung
- radioaktive Substanzen
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet das konkret?
Die genannten Ausschlüsse legen fest, für welche Ereignisse die HanseMerkur Gebäudeversicherung keinen Schutz bietet. Dazu zählen Schäden im Zusammenhang mit Krieg und ähnlichen Auseinandersetzungen, mit Inneren Unruhen sowie mit Kernenergie und radioaktiver Strahlung. Der Zusatz „ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen“ bedeutet: Sobald eine dieser Ursachen beteiligt ist, greift der Ausschluss – unabhängig davon, ob weitere Faktoren zum Schaden beigetragen haben.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Krieg versichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind nicht versichert.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch Innere Unruhen?
Nein. Schäden durch Innere Unruhen sind nicht versichert, und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Sind Schäden durch Kernenergie abgedeckt?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind nicht versichert.
Was bedeutet „ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen“?
Es bedeutet, dass der Ausschluss auch dann gilt, wenn neben der ausgeschlossenen Ursache weitere Ursachen am Schaden beteiligt waren.
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