Die HanseMerkur Gebäudeversicherung übernimmt im Top-Schutz Hotelkosten, falls die Wohnung unbewohnbar wird, und sorgt so für finanzielle Entlastung im Ernstfall.
1. Es sind die Kosten für Hotel- oder sonstige Unterbringung mitversichert, wenn die eigengenutzte Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar wurde und/ oder die Nutzung von Teilen der Wohnung unzumutbar ist.
Anfallende Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon) werden nicht erstattet.
2. Die Kosten werden für die eigengenutzte Wohnung bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, im dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 180 Tagen.
3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 100,- EUR pro Tag begrenzt.
4. Entschädigung wird geleistet, soweit der Versicherungsnehmer nicht aus einem anderen Vertrag (z. B. Hausratversicherung) Ersatz erlangen kann.