Die HanseMerkur Gebäudeversicherung entschädigt für versicherte Sachen, die durch bestimmte Gefahren zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen – dazu zählen Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser sowie Naturgefahren wie Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Erdbeben. Jede Gefahrengruppe lässt sich auch einzeln absichern.
Die HanseMerkur Gebäudeversicherung entschädigt für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung;
- Leitungswasser;
- Naturgefahren (Elementargefahren):
- Sturm, Hagel;
- die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Jede der Gefahrengruppen kann auch einzeln versichert werden.
Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) können ausschließlich in Verbindung mit der Gefahr Sturm, Hagel versichert werden.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung springt ein, wenn versicherte Sachen durch eines der genannten Ereignisse beschädigt oder zerstört werden oder in dessen Folge verloren gehen. Dazu gehören klassische Gefahren wie Feuer und Leitungswasser sowie eine Reihe von Naturereignissen. Sie können die Gefahrengruppen einzeln absichern; die weiteren Naturgefahren sind allerdings nur zusammen mit Sturm und Hagel versicherbar.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind über die HanseMerkur Gebäudeversicherung abgedeckt?
Abgedeckt sind Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung, Leitungswasser sowie Naturgefahren (Elementargefahren) wie Sturm, Hagel, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Kann ich einzelne Gefahren separat versichern?
Ja, jede der Gefahrengruppen kann auch einzeln versichert werden.
Wie kann ich die weiteren Naturgefahren absichern?
Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) können ausschließlich in Verbindung mit der Gefahr Sturm, Hagel versichert werden.
Zählt der Verlust von Sachen infolge eines Ereignisses zu den versicherten Schäden?
Ja, die Versicherung entschädigt auch für versicherte Sachen, die infolge eines versicherten Ereignisses abhandenkommen.
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