Die HanseMerkur Gebäudeversicherung bietet Schutz bei Leitungswasserschäden und unterstützt Eigentümer mit finanzieller Absicherung im Schadensfall.
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
1) Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
2) den mit diesen Rohren oder Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen;
3) Heizungs- oder Klimaanlagen;
4) Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
5) Aquarien, Wasserbetten oder Whirlpools;
6) Schwimmbecken, die im Boden ganzjährig eingelassen sind (keine Aufstellpools).
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.