Die HanseMerkur Gebäudeversicherung sichert Eigentümer bei Leitungswasserschäden finanziell ab. Als Leitungswasser gilt Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung, verbundenen Schläuchen und Einrichtungen, Heizungs- oder Klimaanlagen, Lösch- und Berieselungsanlagen, Aquarien, Wasserbetten, Whirlpools oder fest eingelassenen Schwimmbecken austritt.
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- den mit diesen Rohren oder Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen;
- Heizungs- oder Klimaanlagen;
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- Aquarien, Wasserbetten oder Whirlpools;
- Schwimmbecken, die im Boden ganzjährig eingelassen sind (keine Aufstellpools).
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf.
Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Was bedeutet das konkret?
Die HanseMerkur Gebäudeversicherung greift, wenn Wasser dort austritt, wo es nicht hingehört. Gemeint ist damit Wasser aus fest installierten Leitungen, verbundenen Schläuchen und Einrichtungen sowie aus Heizungs-, Klima-, Lösch- und Berieselungsanlagen. Auch Wasser aus Aquarien, Wasserbetten, Whirlpools und dauerhaft im Boden eingelassenen Schwimmbecken zählt dazu. Ebenso gelten Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf als Leitungswasser – nicht jedoch Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Häufige Fragen
Was gilt als Leitungswasser?
Als Leitungswasser gilt Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung und den verbundenen Schläuchen, aus damit verbundenen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, aus Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, aus Aquarien, Wasserbetten oder Whirlpools sowie aus ganzjährig im Boden eingelassenen Schwimmbecken ausgetreten ist.
Sind Aufstellpools mitversichert?
Als Leitungswasser gelten Schwimmbecken, die im Boden ganzjährig eingelassen sind. Aufstellpools sind davon ausdrücklich ausgenommen.
Zählen Betriebsflüssigkeiten und Wasserdampf ebenfalls dazu?
Ja. Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf.
Welche Flüssigkeiten sind ausgenommen?
Ausgenommen sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Wen unterstützt die HanseMerkur Gebäudeversicherung bei Leitungswasserschäden?
Die HanseMerkur Gebäudeversicherung bietet Schutz bei Leitungswasserschäden und unterstützt Eigentümer mit finanzieller Absicherung im Schadensfall.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]