Bei der HanseMerkur Gebäudeversicherung sind bestimmte Ereignisse und Gefahren vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa Schäden durch Erdbeben, Sengschäden oder Schäden an Verbrennungsmotoren. Erfahren Sie, welche Schäden nicht versichert sind und in welchen Fällen dennoch Versicherungsschutz bestehen kann.
Folgende Schäden sind nicht versichert:
- Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Sengschäden. Versicherungsschutz besteht aber, wenn Sengschäden durch eine versicherte Gefahr verursacht wurden.
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses nach Brand entstanden sind.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Schaden am Gebäude ist automatisch abgedeckt. Bestimmte Ereignisse und Gefahren bleiben grundsätzlich außen vor – dazu zählen Erdbeben, Sengschäden sowie bestimmte Schäden an Verbrennungsmotoren und an Schaltorganen elektrischer Schalter. In einzelnen Fällen kann trotzdem Schutz greifen: nämlich dann, wenn der Schaden auf eine versicherte Gefahr zurückgeht oder Folge eines versicherten Schadenereignisses nach Brand ist.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Erdbeben versichert?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind nicht versichert. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Sind Sengschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Sengschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Versicherungsschutz besteht aber, wenn Sengschäden durch eine versicherte Gefahr verursacht wurden.
Wie sind Schäden an Verbrennungsmotoren geregelt?
Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen sind nicht versichert. Ebenso wenig Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen.
Kann für diese ausgeschlossenen Schäden dennoch Versicherungsschutz bestehen?
Ja. Versicherungsschutz besteht, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses nach Brand entstanden sind.
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