Die HanseMerkur Gebäudeversicherung informiert über Ereignisse und Gefahren, die nicht versichert sind, und schafft so Klarheit über den Versicherungsumfang.
Folgende Schäden sind nicht versichert:
1) Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
2) Sengschäden. Versicherungsschutz besteht aber, wenn Sengschäden durch eine versicherte Gefahr verursacht wurden.
3) Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses nach Brand entstanden sind.