Wenn ein Luftfahrzeug, seine Teile oder seine Ladung ein Gebäude treffen oder abstürzen, greift der Schutz der HanseMerkur Gebäudeversicherung. So sichert die HanseMerkur bei Anprall oder Absturz eines Flugzeugs den finanziellen Ausgleich im Schadensfall.
Der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs ist versichert. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Was bedeutet das konkret?
Trifft ein Flugzeug – oder ein Teil davon beziehungsweise seine Ladung – Ihr versichertes Gebäude oder stürzt darauf ab, ist dieser Schaden über die Gebäudeversicherung abgedeckt. So erhalten Sie in einem solchen Fall einen finanziellen Ausgleich.
Häufige Fragen
Ist der Anprall oder Absturz eines Flugzeugs versichert?
Ja. Der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs ist versichert.
Sind auch Teile oder die Ladung eines Flugzeugs mitversichert?
Ja. Der Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung ist ebenfalls versichert.
Was leistet die HanseMerkur Gebäudeversicherung in diesem Fall?
Die HanseMerkur Gebäudeversicherung bietet Schutz bei Schäden durch Anprall oder Absturz eines Flugzeugs und sichert im Schadensfall finanziellen Ausgleich.
Gilt der Schutz auch für einzelne herabfallende Flugzeugteile?
Ja. Neben dem Luftfahrzeug selbst ist auch der Anprall oder Absturz seiner Teile versichert.
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