Bei der HanseMerkur Gebäudeversicherung steht dem Versicherer bei vorzeitiger Vertragsbeendigung nur der Beitragsanteil zu, der dem Zeitraum mit bestehendem Versicherungsschutz entspricht. Der Beitrag erfährst du hier, welche Beiträge oder Geschäftsgebühren bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse anfallen.
Dem Versicherer steht bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags nur der Beitragsteil zu, der dem Zeitraum entspricht, während dessen der Versicherungsschutz bestand.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
1) Widerruf der Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen:
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist:
- Der Versicherer hat in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist die Widerrufsbelehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
2) Rücktritt des Versicherers:
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
3) Anfechtung wegen arglistiger Täuschung:
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
4) Wegfall des versicherten Interesses nach Versicherungsbeginn:
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
5) Fehlendes versichertes Interesse bei Versicherungsbeginn:
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Vertrag vor dem regulären Ende beendet, zahlst du grundsätzlich nur für die Zeit, in der der Versicherungsschutz tatsächlich bestand. Je nach Grund der Beendigung – Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder ein Wegfall des versicherten Interesses – gelten unterschiedliche Regeln dazu, welcher Beitrag dem Versicherer zusteht oder ob eine Geschäftsgebühr anfällt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Welcher Beitrag steht dem Versicherer bei vorzeitiger Vertragsbeendigung zu?
Dem Versicherer steht nur der Beitragsteil zu, der dem Zeitraum entspricht, während dessen der Versicherungsschutz bestand.
Was passiert bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen?
Der Versicherer erstattet nur den Teil der Beiträge, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer dem Beginn des Schutzes vor Ende der Widerrufsfrist zugestimmt hat.
Was gilt, wenn die Widerrufsbelehrung unterblieben ist?
Dann hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch genommen hat.
Wann kann eine Geschäftsgebühr anfallen?
Eine angemessene Geschäftsgebühr steht dem Versicherer zu, wenn der Vertrag durch Rücktritt wegen nicht rechtzeitig gezahltem einmaligen oder erstem Beitrag beendet wird, oder wenn das versicherte Interesse bei Versicherungsbeginn nicht besteht bzw. nicht entsteht.
Was gilt, wenn ein nicht bestehendes Interesse zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils versichert wurde?
In diesem Fall ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
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