Bei der HanseMerkur Gebäudeversicherung sind bestimmte Sachen ausdrücklich nicht versichert – dazu zählen Photovoltaikanlagen samt Zubehör, vom Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten eingefügte Sachen sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Erfahren Sie, welche Ausnahmen und Sonderregelungen für den Versicherungsumfang gelten.
Nicht versichert sind:
- Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen (Beispiele: Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung).
- alle übrigen in das Gebäude nachträglich eingefügten Sachen, die ein Mieter oder ein Wohnungseigentümer
- auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat
- und für die er die Gefahr trägt.
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen sind nur versichert, soweit dies zusätzlich im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Werden Sachen dagegen nur ausgetauscht, sind die neu eingefügten Sachen versichert.
Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
In der Gebäudeversicherung sind nicht automatisch alle Sachen im und am Gebäude mitversichert. Bestimmte Dinge – wie Photovoltaikanlagen mit ihrem Zubehör – sind vom Standardschutz ausgenommen. Auch Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer selbst eingebracht und bezahlt hat und für deren Risiko er selbst verantwortlich ist, fallen nicht unter den Schutz. Werden vorhandene Sachen jedoch nur ersetzt, sind die neuen Teile mitversichert. Elektronische Daten und Programme sind grundsätzlich nicht versichert; ihre Wiederherstellung ist nur bei zusätzlicher Vereinbarung gedeckt.
Häufige Fragen
Sind Photovoltaikanlagen in der Gebäudeversicherung mitversichert?
Nein. Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen – etwa Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung – sind nicht versichert.
Sind vom Mieter oder Wohnungseigentümer eingebrachte Sachen versichert?
Nicht versichert sind alle nachträglich in das Gebäude eingefügten Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt.
Was gilt, wenn Sachen nur ausgetauscht werden?
Werden Sachen nur ausgetauscht, sind die neu eingefügten Sachen versichert.
Sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme versichert?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind nicht versichert. Die Kosten für ihre Wiederherstellung sind nur versichert, soweit dies zusätzlich im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Wie wird eine abweichende Regelung zur Gefahrtragung berücksichtigt?
Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
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