In der HanseMerkur Gebäudeversicherung sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude samt ihrer Gebäudebestandteile und ihres Gebäudezubehörs versichert. Ebenso geschützt sind unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück. Weitere Grundstücksbestandteile sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung eingeschlossen.
Versicherte Sachen sind in der HanseMerkur Gebäudeversicherung:
- die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude,
- deren Gebäudebestandteile,
- deren Gebäudezubehör,
- Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück, die unmittelbar an das Gebäude anschließen.
Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst grundsätzlich das im Versicherungsschein genannte Gebäude mit allem, was fest dazugehört – also Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör. Auch Terrassen, die direkt an das Gebäude anschließen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, zählen dazu. Andere Bestandteile des Grundstücks sind hingegen nur dann mitversichert, wenn dies zusätzlich ausdrücklich vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Welche Sachen sind in der HanseMerkur Gebäudeversicherung versichert?
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude, deren Gebäudebestandteile, deren Gebäudezubehör sowie Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück, die unmittelbar an das Gebäude anschließen.
Sind Terrassen mitversichert?
Ja, Terrassen sind versichert, wenn sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und unmittelbar an das Gebäude anschließen.
Sind weitere Grundstücksbestandteile automatisch versichert?
Nein. Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
Woran erkenne ich, welche Gebäude versichert sind?
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude.
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