Die HanseMerkur Gebäudeversicherung sichert Ihr Gebäude gegen Natur- und Elementargefahren ab: von Überschwemmung und Rückstau über Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch bis zu Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Erfahren Sie, welche Gefahren im Detail versichert sind, welche 14-tägige Wartezeit gilt und welche Schäden ausdrücklich nicht abgesichert sind.
Es sind versichert:
Überschwemmung
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern (HanseMerkur-Elementargefahren II),
- Witterungsniederschläge (HanseMerkur-Elementargefahren I und II) oder
- ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche die Überflutung verursacht hat.
Rückstau
Rückstau liegt vor, wenn
- Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt oder
- auf Gebäuden oder auf Grundstücken sich ansammelndes, nicht mehr über gebäudeeigene Ableitungsrohre oder damit verbundene Einrichtungen abführbares/ableitbares Oberflächenwasser in das Gebäude eindringt.
Dies gilt nur, wenn
- eine Ausuferung von oberirdischen oder
- Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
Erdbeben
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
- Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein.
Erdsenkung
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
Erdrutsch
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Schneedruck
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.
Versichert sind auch Schäden durch Eindringen von Schnee oder Schmelzwasser durch Öffnungen, wenn diese Öffnungen durch Schneedruck entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen, sowie Schäden durch niedergehende Dachlawinen.
Lawinen
Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen, einschließlich der bei ihrem Niedergang verursachten Druckwelle.
Vulkanausbruch
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen.
Wartezeit
Der Versicherungsschutz für weitere Naturgefahren (Elementargefahren) beginnt mit dem Ablauf von 14 Tagen ab dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn (Wartezeit).
Die Wartezeit entfällt, soweit
- gleichartiger Versicherungsschutz für das versicherte Gebäude gegen weitere Naturgefahren (Elementargefahren) über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird oder
- zwischen dem Zugang des Antrags bei der HanseMerkur und dem Beginn des Versicherungsschutzes ein Zeitraum von mindestens 14 Tagen liegt.
NICHT VERSICHERTE SCHÄDEN
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm, Hagel oder weitere Naturgefahren entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
- Trockenheit oder Austrocknung.
Nicht versichert sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an Sachen, die sich darin befinden. Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben sind ebenfalls nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Die HanseMerkur Gebäudeversicherung deckt eine Reihe von Naturereignissen ab, die Ihr Gebäude beschädigen können – etwa wenn Wassermassen das Grundstück überfluten, Wasser durch Rückstau ins Gebäude drückt oder die Erde bebt, sich absenkt oder abrutscht. Auch das Gewicht von Schnee und Eis, niedergehende Lawinen und ein Vulkanausbruch gehören zu den versicherten Gefahren. Für einige dieser Gefahren gibt es zu Beginn eine 14-tägige Wartezeit, die unter bestimmten Bedingungen entfallen kann. Bestimmte Ereignisse und Schäden bleiben jedoch ausdrücklich außen vor. Diese Zusammenfassung dient nur als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Naturgefahren sind in der HanseMerkur Gebäudeversicherung versichert?
Versichert sind Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch – jeweils nach den genannten Voraussetzungen.
Wann beginnt der Versicherungsschutz für Naturgefahren?
Der Versicherungsschutz für weitere Naturgefahren (Elementargefahren) beginnt mit dem Ablauf von 14 Tagen ab dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn (Wartezeit).
Kann die Wartezeit entfallen?
Ja. Die Wartezeit entfällt, soweit gleichartiger Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag bestanden hat und ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird, oder wenn zwischen dem Zugang des Antrags bei der HanseMerkur und dem Beginn des Versicherungsschutzes mindestens 14 Tage liegen.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Sturmflut, durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen, durch Grundwasser (soweit nicht infolge Witterungsniederschlägen oder Ausuferung an die Erdoberfläche gedrungen), durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs sowie durch Trockenheit oder Austrocknung.
Sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden versichert?
Nein. Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an darin befindlichen Sachen sind nicht versichert. Ebenso sind Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben nicht versichert.
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