Die HanseMerkur Gebäudeversicherung erläutert geltende Sicherheitsvorschriften und informiert darüber, wie diese den Versicherungsschutz beeinflussen können.
Sicherheitsvorschriften
Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten folgende Sicherheitsvorschriften:
- Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Dies gilt insbesondere für wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen.
Mängel oder Schäden an diesen Sachen müssen unverzüglich beseitigt werden. - Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müssen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrolliert werden.
Außerdem sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. - In der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt werden. Dies ist genügend häufig zu kontrollieren.
Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. - Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden gilt:
- Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden.
- Die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück müssen frei gehalten werden.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen Folgendes:
Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.