Die HanseMerkur Gebäudeversicherung legt in ihren Sicherheitsvorschriften fest, wie versicherte Sachen instand zu halten, ungenutzte Gebäude zu kontrollieren und wasserführende Anlagen zu sichern sind – und welche Folgen wie Kündigung oder Leistungsfreiheit eine Verletzung dieser Obliegenheiten haben kann.
Sicherheitsvorschriften
Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten folgende Sicherheitsvorschriften:
- Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Dies gilt insbesondere für wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen. Mängel oder Schäden an diesen Sachen müssen unverzüglich beseitigt werden.
- Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müssen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrolliert werden. Außerdem sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
- In der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt werden. Dies ist genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
- Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden gilt:
- Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden.
- Die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück müssen frei gehalten werden.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen Folgendes:
- Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen.
- Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Die Sicherheitsvorschriften sind Pflichten, die Sie als Versicherungsnehmer erfüllen müssen, um Ihr Gebäude in gutem Zustand zu halten und Schäden vorzubeugen. Dazu gehört, versicherte Sachen ordentlich instand zu halten, ungenutzte Gebäude zu kontrollieren, in der kalten Jahreszeit für Beheizung oder das Entleeren wasserführender Anlagen zu sorgen und Vorkehrungen gegen Rückstau und Überschwemmung zu treffen. Halten Sie sich nicht an diese Vorgaben, kann das Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.
Häufige Fragen
Welche Sicherheitsvorschriften gelten in der HanseMerkur Gebäudeversicherung?
Versicherte Sachen sind in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, Mängel oder Schäden unverzüglich zu beseitigen. Ungenutzte Gebäude oder Gebäudeteile müssen kontrolliert und ihre wasserführenden Anlagen abgesperrt und entleert werden. In der kalten Jahreszeit sind alle Gebäude zu beheizen oder alternativ die wasserführenden Anlagen zu entleeren. Zudem sind Rückstausicherungen funktionsbereit und Abflussleitungen frei zu halten.
Was muss ich in der kalten Jahreszeit beachten?
In der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt werden, und dies ist genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Wie beuge ich Überschwemmungs- und Rückstauschäden vor?
Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen die Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden. Zudem sind die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück frei zu halten.
Welche Folgen hat eine Verletzung der Obliegenheiten?
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den Voraussetzungen berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
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