Wie sich die Versicherungssumme in der HanseMerkur Gebäudeversicherung berechnet, hängt vom ortsüblichen Neubauwert ab, der in Preisen des Jahres 1914 ausgedrückt wird. Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen die Versicherungssumme „Wert 1914“ als richtig ermittelt gilt und welche Angaben Sie dafür machen müssen.
Die Versicherungssumme ist nach dem ortsüblichen Neubauwert zu ermitteln. Dieser wird in den Preisen des Jahres 1914 ausgedrückt (Versicherungssumme „Wert 1914“).
Die Versicherungssumme „Wert 1914“ gilt unter folgenden Voraussetzungen als richtig ermittelt:
- der Versicherungsnehmer beantwortet die Fragen im Antrag nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend;
- der Versicherungsnehmer setzt sie aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen fest;
- der Versicherungsnehmer gibt im Antrag den Neubauwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend an;
und
- der Versicherer berechnet nach diesen Angaben die Versicherungssumme „Wert 1914“.
Was bedeutet das konkret?
Damit im Schadensfall der richtige Schutzumfang zur Verfügung steht, wird der Wert des Gebäudes nach dem ortsüblichen Neubauwert bestimmt und einheitlich auf die Preise des Jahres 1914 zurückgerechnet. Diese Vergleichsgröße heißt „Wert 1914“. Sie gilt dann als richtig ermittelt, wenn die Angaben zum Gebäude zutreffen und der Versicherer die Summe auf dieser Grundlage berechnet – etwa aus Ihren Angaben im Antrag, aus einer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen oder aus einem zutreffend angegebenen Neubauwert eines anderen Jahres.
Häufige Fragen
Wonach wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme ist nach dem ortsüblichen Neubauwert zu ermitteln. Dieser wird in den Preisen des Jahres 1914 ausgedrückt (Versicherungssumme „Wert 1914“).
Was bedeutet die Versicherungssumme „Wert 1914“?
Es handelt sich um den ortsüblichen Neubauwert, der in den Preisen des Jahres 1914 ausgedrückt wird.
Unter welchen Voraussetzungen gilt die Versicherungssumme „Wert 1914“ als richtig ermittelt?
Wenn der Versicherungsnehmer die Fragen im Antrag nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend beantwortet, sie aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festsetzt oder im Antrag den Neubauwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend angibt – und der Versicherer nach diesen Angaben die Versicherungssumme „Wert 1914“ berechnet.
Wer berechnet die Versicherungssumme „Wert 1914“?
Der Versicherer berechnet nach den Angaben des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme „Wert 1914“.
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