Die HanseMerkur Gebäudeversicherung erläutert die Ermittlung der Versicherungssumme und bietet somit Transparenz über den finanziellen Schutzumfang im Schadensfall.
Die Versicherungssumme ist nach dem ortsüblichen Neubauwert zu ermitteln. Dieser wird in den Preisen des Jahres 1914 ausgedrückt (Versicherungssumme „Wert 1914“).
Die Versicherungssumme „Wert 1914“ gilt unter folgenden Voraussetzungen als richtig ermittelt:
- der Versicherungsnehmer beantwortet die Fragen im Antrag nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend;
- der Versicherungsnehmer setzt sie aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen fest;
- der Versicherungsnehmer gibt im Antrag den Neubauwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend an;
und
- der Versicherer berechnet nach diesen Angaben die Versicherungssumme „Wert 1914“.