Wer bei der HanseMerkur Gebäudeversicherung einen Schaden hat, erfährt hier, wie die Entschädigung berechnet wird – in der Gleitenden Neuwertversicherung, der Gleitenden Zeitwertversicherung und beim Gemeinen Wert. Zusätzlich geht es um den Neuwertanteil in der Gleitenden Neuwertversicherung Plus, um Mietausfall, Kosten, Mehrwertsteuer, Selbstbeteiligung sowie um die Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung.
In der Gleitende Neuwertversicherung ersetzt der Versicherer:
- bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Das schließt Mehrkosten ein. Architektenhonorare sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten gehören auch zur Entschädigung;
- bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls;
- bei zerstörten oder abhandengekommenen sonstigen Sachen den Wiederbeschaffungspreis für Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Wenn wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften technisch noch brauchbare Sachsubstanz der versicherten Sachen für die Wiederherstellung nicht verwendet werden darf, dann erhält der Versicherungsnehmer eine entsprechende Entschädigung.
Das setzt voraus, dass:
- die behördlichen Anordnungen nicht vor Eintritt des Versicherungsfalls erteilt wurden; oder
- die Nutzung der Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls nicht aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften ganz oder teilweise untersagt war.
Preissteigerungen zwischen dem Versicherungsfall und der Wiederherstellung werden entschädigt, wenn die Wiederherstellung innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt wird.
Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
In der Gleitenden Zeitwertversicherung ersetzt der Versicherer:
- bei zerstörten Gebäuden den Neuwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abzüglich der Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad;
- bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Zeitwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls;
- bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Davon abgezogen wird die Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzung.
Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
Entschädigungsberechnung bei Gemeiner Wert:
Ist ein Gebäude zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet, werden versicherte Sachen zum erzielbaren Verkaufspreis ohne den Grundstücksanteil entschädigt.
Kosten:
Versicherte Kosten werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Mietausfall, Mietwert:
Der Versicherer ersetzt den versicherten Mietausfall bzw. Mietwert bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums.
Neuwertanteil:
In der Gleitenden Neuwertversicherung Plus erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil), nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Versicherungsnehmer stellt sicher, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen; und
- die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung ist innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt.
Ist die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, genügt es, das Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu errichten.
Der Versicherungsnehmer muss den Neuwertanteil zurückzahlen, wenn er verschuldet hat, dass die Sache nicht innerhalb einer angemessenen Frist wiederhergestellt oder wiederbeschafft wurde.
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers:
In der Zeitwertversicherung ist die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen, versicherte Kosten und versicherten Mietausfall bzw. Mietwert je Versicherungsfall auf den für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltenden Versicherungswert begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung:
Für die Fälle gilt für die Prüfung der Unterversicherung Folgendes:
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt.
Es gilt folgende Berechnungsformel:
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Die Erstattung der versicherten Kosten und des versicherten Mietausfalls oder Mietwerts wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt.
Mehrwertsteuer:
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Selbstbeteiligung:
Selbstbeteiligungen werden in der vereinbarten Höhe von der Entschädigung abgezogen.
Was bedeutet das konkret?
Die Höhe der Entschädigung hängt davon ab, welche Versicherungsform vereinbart ist. Bei der Gleitenden Neuwertversicherung orientiert sich die Leistung an den Kosten, die für Wiederherstellung, Reparatur oder Wiederbeschaffung anfallen. Bei der Gleitenden Zeitwertversicherung wird zusätzlich eine Wertminderung durch Alter und Abnutzung berücksichtigt. Ist ein Gebäude zum Abbruch bestimmt oder dauerhaft entwertet, kommt der Gemeine Wert zum Tragen. Wer weniger versichert hat, als das Gebäude tatsächlich wert ist, muss mit einer anteiligen Kürzung wegen Unterversicherung rechnen. Diese Zusammenfassung ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Was wird in der Gleitenden Neuwertversicherung bei einem zerstörten Gebäude ersetzt?
Ersetzt werden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, einschließlich Mehrkosten sowie Architektenhonorare und sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
Worin unterscheidet sich die Zeitwertversicherung von der Neuwertversicherung?
In der Gleitenden Zeitwertversicherung wird bei zerstörten Gebäuden vom Neuwert die Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad abgezogen. Bei beschädigten Sachen wird höchstens der Zeitwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ersetzt.
Wann erhalte ich den Neuwertanteil in der Gleitenden Neuwertversicherung Plus?
Der Anspruch besteht nur, wenn sichergestellt ist, dass die Entschädigung zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle verwendet wird und dies innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt ist. Ist das an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, genügt eine Errichtung an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Wie wirkt sich eine Unterversicherung aus?
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, wird die Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert gekürzt. Es gilt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
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