Die HanseMerkur Gebäudeversicherung zeigt genau, welche Schäden nicht versichert sind: von Regenwasser aus Fallrohren über Grundwasser, Überschwemmung und Erdbeben bis hin zu Brand, Sturm und Hagel. Zudem erfahren Sie, warum nicht bezugsfertige Gebäude und die darin befindlichen Sachen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- Regenwasser aus Fallrohren;
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;
- Sturm, Hagel.
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind.
Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Die Aufstellung nennt Schadenursachen, für die der Versicherungsschutz nicht greift. Grundsätzlich werden diese Schäden nicht berücksichtigt, ohne dass mitwirkende Ursachen eine Rolle spielen – außer in den ausdrücklich genannten Fällen. Ein Beispiel dafür ist Erdsenkung oder Erdrutsch, wenn diese durch Leitungswasser verursacht wurden. Zusätzlich besteht kein Schutz für Gebäude oder Gebäudeteile, die noch nicht bezugsfertig sind, sowie für die dort befindlichen Sachen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Überschwemmung oder Grundwasser versichert?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sowie einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert.
Gilt der Versicherungsschutz für Erdsenkung oder Erdrutsch?
Erdsenkung oder Erdrutsch sind grundsätzlich nicht versichert. Eine Ausnahme besteht, wenn Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat.
Sind Schäden an noch nicht bezugsfertigen Gebäuden versichert?
Nein. Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sind nicht versichert. Das gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Werden Schäden durch Sturm, Hagel oder Brand berücksichtigt?
Nein. Zu den nicht versicherten Schäden zählen unter anderem Sturm, Hagel, Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung.
Spielen mitwirkende Ursachen eine Rolle?
Die genannten Schäden sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen nicht versichert – es sei denn, es ist ein solcher Fall ausdrücklich genannt, etwa bei durch Leitungswasser verursachter Erdsenkung oder Erdrutsch.
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