Nach einem Schadenfall in der HanseMerkur Gebäudeversicherung dürfen beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Erfahren Sie, welche Textform gilt, bis wann die Kündigung nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen möglich ist und ab welchem Zeitpunkt sie für Versicherungsnehmer und Versicherer wirksam wird.
Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Beispiele hierfür sind:
- Telefax
- Brief
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Schaden ein, haben sowohl Sie als auch die HanseMerkur die Möglichkeit, den Vertrag der Gebäudeversicherung zu beenden. Diese Kündigung muss schriftlich festgehalten sein, etwa per E-Mail, Fax oder Brief, und ist nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung möglich. Wann eine Kündigung greift, hängt davon ab, wer sie ausspricht.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Beispiele hierfür sind E-Mail, Telefax oder Brief.
Bis wann ist die Kündigung nach einem Schaden zulässig?
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Ab wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Er kann jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]