Die HanseMerkur Gebäudeversicherung informiert darüber, wie Gebäude, Gebäudeteile, Terrassen und Grundstücksbestandteile im Versicherungsschutz berücksichtigt sind.
Gebäude
Gebäude sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke. Sie müssen gegen äußere Einflüsse schützen können und im Sinne dieser Versicherungsbedingungen für die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sein.
Gebäudebestandteile
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbstständigkeit verloren haben. Dazu gehören auch Einbaumöbel und Einbauküchen, die individuell für das Gebäude gefertigt und mit einem großen Einbauaufwand an das Gebäude angepasst sind. Dazu gehören nicht Anbaumöbel oder Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt sind.
Gebäudezubehör
Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind. Sie müssen der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen.
Als Gebäudezubehör gelten auch Anbaumöbel oder Anbauküchen, die der Wohnungseigentümer/Hauseigentümer in die vermietete Wohnung eingebracht hat, und Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Terrassen und weitere Grundstücksbestandteile
Terrassen sind befestigte Flächen, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen sind.
Als weitere Grundstücksbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.