Was in der HanseMerkur Gebäudeversicherung als Gebäude, Gebäudebestandteil, Gebäudezubehör sowie als Terrasse und weiterer Grundstücksbestandteil zählt, ist klar definiert: von fest mit dem Gebäude verbundenen Einbauten über bewegliches Zubehör bis zu befestigten Außenflächen. So erkennen Sie, welche Sachen zu Ihrem versicherten Gebäude gehören.
Gebäude
Gebäude sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke. Sie müssen gegen äußere Einflüsse schützen können und im Sinne dieser Versicherungsbedingungen für die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sein.
Gebäudebestandteile
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbstständigkeit verloren haben.
- Dazu gehören auch Einbaumöbel und Einbauküchen, die individuell für das Gebäude gefertigt und mit einem großen Einbauaufwand an das Gebäude angepasst sind.
- Dazu gehören nicht Anbaumöbel oder Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt sind.
Gebäudezubehör
Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind. Sie müssen der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen.
Als Gebäudezubehör gelten auch:
- Anbaumöbel oder Anbauküchen, die der Wohnungseigentümer/Hauseigentümer in die vermietete Wohnung eingebracht hat,
- Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Terrassen und weitere Grundstücksbestandteile
- Terrassen sind befestigte Flächen, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen sind.
- Als weitere Grundstücksbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Zum versicherten Gebäude zählt zunächst das eigentliche Bauwerk, das mit dem Boden verbunden ist und überwiegend dem Wohnen dient. Fest eingebaute Dinge, die ihre Eigenständigkeit verloren haben, gelten als Gebäudebestandteile – dazu zählen auch maßgefertigte, aufwendig angepasste Einbaumöbel und Einbauküchen, nicht aber serienmäßige Anbaumöbel. Bewegliche Sachen, die dem Gebäude dienen, gelten als Gebäudezubehör. Zusätzlich sind befestigte Außenflächen wie Terrassen sowie fest mit dem Grundstück verbundene Sachen erfasst.
Häufige Fragen
Was gilt als Gebäude?
Gebäude sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die gegen äußere Einflüsse schützen können und im Sinne dieser Versicherungsbedingungen für die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind.
Sind Einbauküchen mitversichert?
Zu den Gebäudebestandteilen gehören auch Einbaumöbel und Einbauküchen, die individuell für das Gebäude gefertigt und mit einem großen Einbauaufwand an das Gebäude angepasst sind. Serienmäßig vorgefertigte Anbaumöbel oder Anbauküchen gehören nicht dazu.
Was zählt als Gebäudezubehör?
Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Dazu gelten auch vom Eigentümer in die vermietete Wohnung eingebrachte Anbaumöbel oder Anbauküchen sowie Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Sind Terrassen versichert?
Terrassen sind befestigte Flächen, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen sind. Als weitere Grundstücksbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.
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