Die HanseMerkur Gebäudeversicherung sichert Eigentümer bei Bruchschäden innerhalb von Gebäuden finanziell ab: Versichert sind frostbedingte und sonstige Rohrbrüche der Wasserversorgung, von Heizungs-, Klima-, Löschanlagen und Schwimmbecken sowie frostbedingte Schäden an Installationen wie Waschbecken, Armaturen und Heizkörpern. Auch Bad- und Duschabdichtungen können mitversichert sein – hier erfahren Sie, was genau zum Baukörper zählt und welche Rohre ausgenommen sind.
Versichert sind innerhalb von Gebäuden:
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen (Beispiele: Schläuche von Wasch- oder Spülmaschinen);
- von Heizungs- oder Klimaanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- von Schwimmbecken.
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Zusätzlich sind Bruchschäden an Bad- und Duschabdichtungen mitversichert, wenn diese ursächlich für einen versicherten Nässeschaden sind.
Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (Beispiele: Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuchen;
- Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Teilen von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Was gilt als innerhalb des Gebäudes:
- Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte.
- Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
- Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Die HanseMerkur Gebäudeversicherung übernimmt Bruchschäden, die im Inneren des Gebäudes an Rohren und fest installierten Einrichtungen entstehen – etwa durch Frost oder aus anderen Ursachen. Dazu gehören zum Beispiel Wasserleitungen, Heizungsrohre und Anschlussschläuche von Waschmaschinen ebenso wie Waschbecken, Armaturen und Heizkörper. Zum Gebäude zählt dabei der gesamte Baukörper mit der Bodenplatte; für Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte gelten besondere Regeln.
Häufige Fragen
Welche Rohrbrüche sind innerhalb des Gebäudes versichert?
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) und den damit verbundenen Schläuchen, an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen, von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie von Schwimmbecken. Voraussetzung ist, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Sind auch Waschbecken, Armaturen und Heizkörper mitversichert?
Ja, frostbedingte Bruchschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) und deren Anschlussschläuchen sowie an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Teilen von Heizungs- oder Klimaanlagen sind versichert.
Sind Bad- und Duschabdichtungen abgedeckt?
Bruchschäden an Bad- und Duschabdichtungen sind zusätzlich mitversichert, wenn diese ursächlich für einen versicherten Nässeschaden sind.
Was zählt als „innerhalb des Gebäudes“?
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte. Auch Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte versichert?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
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