Die HanseMerkur Gebäudeversicherung deckt Bruchschäden innerhalb von Gebäuden ab und bietet Eigentümern damit finanziellen Schutz bei solchen Schäden.
Versichert sind innerhalb von Gebäuden:
frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen (Beispiele: Schläuche von Wasch- oder Spülmaschinen);
- von Heizungs- oder Klimaanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- von Schwimmbecken.
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Zusätzlich sind Bruchschäden an Bad- und Duschabdichtungen mitversichert, wenn diese ursächlich für einen versicherten Nässeschaden sind.
frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (Beispiele: Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuchen;
- Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Teilen von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert