Beim HanseMerkur Krankentagegeld muss der Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit oder der Eintritt der Berufsunfähigkeit unverzüglich angezeigt werden. Erfährt die HanseMerkur erst später davon, sind empfangene Leistungen gegenseitig zurückzugewähren. Welche Personen versicherbar sind und worauf Selbstständige und Arbeitnehmer achten müssen, erfahren Sie hier.
Der Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit oder der Eintritt der Berufsunfähigkeit einer versicherten Person ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Erlangt der Versicherer von dem Eintritt dieses Ereignisses erst später Kenntnis, so sind beide Teile verpflichtet, die für die Zeit nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses empfangenen Leistungen einander zurückzugewähren.
In der HanseMerkur Krankentagegeldversicherung gelten auch folgende Tarifbedingungen:
Nach allen Tarifen können Personen versichert werden, die ihren Beruf als Selbstständige ausüben und einkommensteuerpflichtig sind. Nach Tarifen mit einer Karenzzeit von 42 und mehr Tagen können außerdem solche Personen versichert werden, die als Arbeitnehmer in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und lohnsteuerpflichtig sind.
Was bedeutet das konkret?
Ändert sich etwas an den Voraussetzungen, die für Ihren Tarif gelten – etwa weil Sie berufsunfähig werden oder eine im Tarif vorausgesetzte Bedingung wegfällt –, sollten Sie das der HanseMerkur ohne Verzögerung mitteilen. Wird das Ereignis erst später bekannt, werden Leistungen, die nach dem Ende des Versicherungsverhältnisses gezahlt wurden, beidseitig wieder ausgeglichen. Die Tarifbedingungen legen außerdem fest, welche Personengruppen versichert werden können.
Häufige Fragen
Was muss ich der HanseMerkur anzeigen?
Den Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit sowie den Eintritt der Berufsunfähigkeit einer versicherten Person müssen Sie dem Versicherer unverzüglich anzeigen.
Was passiert, wenn der Versicherer erst später Kenntnis erlangt?
Erlangt der Versicherer erst später Kenntnis vom Eintritt dieses Ereignisses, sind beide Teile verpflichtet, die für die Zeit nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses empfangenen Leistungen einander zurückzugewähren.
Welche Personen können in der Krankentagegeldversicherung versichert werden?
Nach allen Tarifen können Personen versichert werden, die ihren Beruf als Selbstständige ausüben und einkommensteuerpflichtig sind. Nach Tarifen mit einer Karenzzeit von 42 und mehr Tagen können außerdem Arbeitnehmer versichert werden, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und lohnsteuerpflichtig sind.
Können Arbeitnehmer nach jedem Tarif versichert werden?
Nein. Arbeitnehmer in einem festen Arbeitsverhältnis, die lohnsteuerpflichtig sind, können nach Tarifen mit einer Karenzzeit von 42 und mehr Tagen versichert werden.
Inhalte aus: AVB, Anzeigepflicht bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit, Krankentagegeldversicherung, Tarifbedingungen
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