Ein Wegfall der Versicherungsfähigkeit kann beim HanseMerkur Krankentagegeld den Anspruch auf Leistungen beeinträchtigen und den Versicherungsschutz beenden.
Der Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit oder der Eintritt der Berufsunfähigkeit einer versicherten Person ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Erlangt der Versicherer von dem Eintritt dieses Ereignisses erst später Kenntnis, so sind beide Teile verpflichtet, die für die Zeit nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses empfangenen Leistungen einander zurückzugewähren.
In der HanseMerkur Krankentagegeldversicherung gelten auch folgende Tarifbedingungen:
Nach allen Tarifen können Personen versichert werden, die ihren Beruf als Selbstständige ausüben und einkommensteuerpflichtig sind; nach Tarifen mit einer Karenzzeit von 42 und mehr Tagen außerdem solche Personen, die als Arbeitnehmer in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und lohnsteuerpflichtig sind.