Bei der HanseMerkur Krankentagegeldversicherung gilt auch der Verdienstausfall während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag als Versicherungsfall. Erfahren Sie, wie das Krankentagegeld in dieser Zeit gezahlt wird, welche Leistungen wie Mutterschaftsgeld oder Elterngeld angerechnet werden, welche Obergrenze beim Nettoeinkommen gilt und welche Wartezeit zu beachten ist.
1. Versicherungsfall:
Versicherungsfall ist auch der Verdienstausfall der weiblichen Versicherten, der während der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes sowie am Entbindungstag entsteht, wenn die Versicherte in diesem Zeitraum nicht oder nur eingeschränkt beruflich tätig ist.
Für diesen Versicherungsfall gelten die Bestimmungen, soweit sich aus den nachfolgenden Absätzen keine Abweichungen ergeben.
2. Zahlung und Anrechnung:
Der Versicherer zahlt für die Dauer dieser Schutzfristen und am Entbindungstag ein Krankentagegeld in vertraglichem Umfang ungeachtet der Leistungsausschlüsse.
Soweit der versicherten Person in diesem Zeitraum ein Anspruch auf eine der folgenden Leistungen zusteht, wird dieser auf das vereinbarte Krankentagegeld angerechnet:
- Mutterschaftsgeld nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch oder nach dem Mutterschutzgesetz
- Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- ein anderer anderweitiger angemessener Ersatz für den während dieser Zeit verursachten Verdienstausfall
Wenn die versicherte Person während der gesetzlichen Mutterschutzfristen oder am Entbindungstag arbeitsunfähig mit Anspruch auf Bezug von Krankentagegeld ist oder wird, wird das Krankentagegeld nur einmal bis zur vereinbarten Höhe gezahlt.
3. Obergrenze des Nettoeinkommens:
Das während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag gezahlte Krankentagegeld darf zusammen mit den folgenden Leistungen das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen:
- Mutterschaftsgeld nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch und nach dem Mutterschutzgesetz
- Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- andere Ersatzleistungen für den während dieser Zeit verursachten Verdienstausfall
Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist.
4. Nachweis:
Der Eintritt und die Dauer der Schutzfristen und der Tag der Entbindung sind durch den Versicherungsnehmer nachzuweisen. Dieser trägt etwaige Kosten des Nachweises.
5. Wartezeit:
Die Wartezeit beträgt acht Monate ab Versicherungsbeginn.
In der HanseMerkur Krankentagegeldversicherung gelten auch folgende Tarifbedingungen:
zu Punkt 3.:
Das aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen bemisst sich sinngemäß nach den Tarifbedingungen.
Was bedeutet das konkret?
Verliert eine versicherte Frau während der Mutterschutzfristen oder am Tag der Entbindung Einkommen, weil sie nicht oder nur eingeschränkt arbeitet, gilt dies als Versicherungsfall. Die HanseMerkur zahlt für diese Zeit Krankentagegeld. Leistungen wie Mutterschaftsgeld oder Elterngeld werden dabei berücksichtigt, und insgesamt darf das bisherige Nettoeinkommen nicht überschritten werden. Die Schutzfristen und der Entbindungstag müssen nachgewiesen werden, und vor Beginn ist eine Wartezeit zu beachten. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann liegt bei Mutterschutz und Entbindung ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn der weiblichen Versicherten während der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes sowie am Entbindungstag ein Verdienstausfall entsteht, weil sie in diesem Zeitraum nicht oder nur eingeschränkt beruflich tätig ist.
Werden Mutterschaftsgeld und Elterngeld auf das Krankentagegeld angerechnet?
Ja. Ansprüche auf Mutterschaftsgeld nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch oder nach dem Mutterschutzgesetz, auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz oder auf einen anderen angemessenen Ersatz für den Verdienstausfall werden auf das vereinbarte Krankentagegeld angerechnet.
Gibt es eine Obergrenze für die Zahlung?
Ja. Das gezahlte Krankentagegeld darf zusammen mit Mutterschaftsgeld, Elterngeld und anderen Ersatzleistungen das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist.
Wie lange ist die Wartezeit?
Die Wartezeit beträgt acht Monate ab Versicherungsbeginn.
Wer muss die Schutzfristen und den Entbindungstag nachweisen?
Der Eintritt und die Dauer der Schutzfristen sowie der Tag der Entbindung sind durch den Versicherungsnehmer nachzuweisen. Dieser trägt etwaige Kosten des Nachweises.
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