Bei der HanseMerkur Krankentagegeldversicherung greift der Versicherungsschutz erst nach Ablauf bestimmter Wartezeiten. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate und entfällt bei Unfällen sowie bei zahlreichen akuten Infektionskrankheiten. Erfahren Sie, welche besonderen Wartezeiten gelten, wann Vorversicherungszeiten angerechnet werden und unter welchen Voraussetzungen die Wartezeiten ganz erlassen werden können.
Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt bei Unfällen.
Die besonderen Wartezeiten betragen für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate.
Sofern der Tarif es vorsieht, können die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarung erlassen werden, wenn ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand vorgelegt wird.
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Personen, die aus der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschieden sind, wird bis zur Höhe des bisherigen Krankentagegeld- oder Krankengeldanspruchs die nachweislich dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet.
Voraussetzung ist:
- Die Versicherung wurde spätestens zwei Monate nach Beendigung der Vorversicherung zusammen mit einer Krankheitskostenversicherung beantragt.
- Der Versicherungsschutz soll im unmittelbaren Anschluss beginnen.
Entsprechendes gilt beim Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienstverhältnis mit Anspruch auf Heilfürsorge.
Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitenregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
In der HanseMerkur Krankentagegeldversicherung gelten auch folgende Tarifbedingungen:
zu Punkt 1.:
Soweit sich bei Änderung des Versicherungsschutzes höhere Leistungen oder kürzere Karenzzeiten ergeben, gelten die Bestimmungen über die Wartezeiten sinngemäß.
Dies gilt nicht, wenn zugunsten des Versicherungsnehmers für eine tariflich vorgesehene Anpassung des Versicherungsschutzes etwas anderes bestimmt ist.
zu Punkt 2.:
Die allgemeine Wartezeit entfällt zusätzlich bei folgenden akuten Infektionskrankheiten:
- Röteln
- Masern
- Windpocken
- Scharlach
- Diphterie
- Keuchhusten
- Ziegenpeter (Mumps)
- spinale Kinderlähmung
- epidemische Genickstarre
- Ruhr
- Paratyphus
- Typhus
- Flecktyphus
- Cholera
- Pocken
- Wechselfieber
- Rückfallfieber
zu Punkt 3.:
Es sind keine besonderen Wartezeiten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu erfüllen.
zu Punkt 4.:
In allen Tarifen können die Wartezeiten erlassen werden, wenn die Versicherung in Verbindung mit einer ärztlichen Untersuchung beantragt wird.
Was bedeutet das konkret?
Wartezeiten sind Fristen, die nach dem Start Ihres Vertrags ablaufen, bevor für bestimmte Leistungen ein Anspruch besteht. Bei Unfällen sowie bei den genannten akuten Infektionskrankheiten greift der Schutz sofort. Wer ununterbrochen vorversichert war oder aus einem öffentlichen Dienstverhältnis mit Heilfürsorge ausscheidet, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen die bereits zurückgelegte Versicherungszeit anrechnen lassen. Unter Umständen lassen sich die Wartezeiten auch durch eine ärztliche Untersuchung beziehungsweise ein ärztliches Zeugnis vermeiden.
Häufige Fragen
Wie lang ist die allgemeine Wartezeit beim HanseMerkur Krankentagegeld?
Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt bei Unfällen.
Welche besonderen Wartezeiten gibt es?
Die besonderen Wartezeiten betragen für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate.
Können die Wartezeiten erlassen werden?
Sofern der Tarif es vorsieht, können die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarung erlassen werden, wenn ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand vorgelegt wird. In allen Tarifen können die Wartezeiten erlassen werden, wenn die Versicherung in Verbindung mit einer ärztlichen Untersuchung beantragt wird.
Wird eine Vorversicherung auf die Wartezeiten angerechnet?
Personen, die aus der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschieden sind, wird bis zur Höhe des bisherigen Krankentagegeld- oder Krankengeldanspruchs die nachweislich dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit angerechnet. Voraussetzung ist, dass die Versicherung spätestens zwei Monate nach Beendigung der Vorversicherung zusammen mit einer Krankheitskostenversicherung beantragt wurde und der Versicherungsschutz im unmittelbaren Anschluss beginnen soll. Entsprechendes gilt beim Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienstverhältnis mit Anspruch auf Heilfürsorge.
Ab wann werden die Wartezeiten berechnet?
Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitenregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]