Warum die HanseMerkur beim Krankentagegeld die Beiträge anpassen darf, erfahren Sie hier: Steigt die Arbeitsunfähigkeit der Versicherten, verlängern sich Krankheitszeiten oder erhöht sich die Lebenserwartung, vergleicht der Versicherer mindestens jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Leistungen – und passt die Beiträge bei Bedarf an. Erfahren Sie, wann Anpassungen wirksam werden und welcher Vomhundertsatz gilt.
1. Änderung der Leistungen im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage:
Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers ändern, z. B.:
- wegen häufigerer Arbeitsunfähigkeit der Versicherten,
- wegen längerer Arbeitsunfähigkeitszeiten oder
- aufgrund steigender Lebenserwartung.
Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den in den Technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten.
Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als dem gesetzlich oder tariflich festgelegten Vomhundertsatz, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden.
2. Wirksamwerden der Beitragsanpassung:
Beitragsanpassungen sowie Änderungen von evtl. vereinbarten Risikozuschlägen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
In der HanseMerkur Krankentagegeldversicherung gelten auch folgende Tarifbedingungen:
zu Punkt 1:
Als Beobachtungseinheiten gelten:
- Männer,
- Frauen und
- Erwachsene (im Falle, dass die Beiträge geschlechtsunabhängig erhoben werden).
Der tariflich festgelegte Vomhundertsatz beträgt 5.
Was bedeutet das konkret?
Die HanseMerkur überprüft beim Krankentagegeld regelmäßig, ob die kalkulierten Annahmen noch zur tatsächlichen Entwicklung passen. Verändert sich etwa die Häufigkeit oder Dauer der Arbeitsunfähigkeit oder die Lebenserwartung stärker als vorgesehen, kann der Beitrag überprüft und – mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders – angepasst werden. So soll der Versicherungsschutz dauerhaft erhalten bleiben. Eine Anpassung wird erst nach Benachrichtigung mit einer gewissen Vorlaufzeit wirksam.
Häufige Fragen
Warum kann die HanseMerkur den Beitrag beim Krankentagegeld anpassen?
Eine Beitragsanpassung kann notwendig werden, um den Versicherungsschutz langfristig zu sichern und an steigende Kosten anzupassen. Auslöser können häufigere Arbeitsunfähigkeit der Versicherten, längere Arbeitsunfähigkeitszeiten oder eine steigende Lebenserwartung sein.
Wie wird festgestellt, ob eine Beitragsanpassung erforderlich ist?
Der Versicherer vergleicht zumindest jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den in den Technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Bei einer Abweichung von mehr als dem gesetzlich oder tariflich festgelegten Vomhundertsatz werden alle Beiträge der betroffenen Beobachtungseinheit überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
Ab wann wird eine Beitragsanpassung wirksam?
Beitragsanpassungen sowie Änderungen von evtl. vereinbarten Risikozuschlägen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
Welcher Vomhundertsatz gilt und was sind die Beobachtungseinheiten?
Der tariflich festgelegte Vomhundertsatz beträgt 5. Als Beobachtungseinheiten gelten Männer, Frauen und Erwachsene (im Falle, dass die Beiträge geschlechtsunabhängig erhoben werden).
Kann auch ein Risikozuschlag geändert werden?
Ja. Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Beitragsanpassung kann auch ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]