Die Beitragsanpassung beim HanseMerkur Krankentagegeld können notwendig werden, um den Versicherungsschutz langfristig zu sichern und an steigende Kosten anzupassen.
1. Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z. B. wegen häufigerer Arbeitsunfähigkeit der Versicherten, wegen längerer Arbeitsunfähigkeitszeiten oder aufgrund steigender Lebenserwartung ändern.
Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den in den Technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als dem gesetzlich oder tariflich festgelegten Vomhundertsatz, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden.
2. Beitragsanpassungen sowie Änderungen von evtl. vereinbarten Risikozuschlägen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
In der HanseMerkur Krankentagegeldversicherung gelten auch folgende Tarifbedingungen:
zu Punkt 1:
Als Beobachtungseinheiten gelten: Männer, Frauen und Erwachsene (im Falle, dass die Beiträge geschlechtsunabhängig erhoben werden).
Der tariflich festgelegte Vomhundertsatz beträgt 5.