Bei der HanseMerkur Tier-OP-Versicherung liegt ein Versicherungsfall vor, wenn eine Operation wegen Krankheit oder Unfall nötig wird. Hier erfahren Sie, wann der Versicherungsfall eintritt, welche Eingriffe als versicherte Operationen gelten und wie Krankheit und Unfall bei Hund und Katze definiert sind.
Der Versicherungsfall ist eine Operation wegen Krankheit oder Unfall.
Eintritt des Versicherungsfalls:
Der Versicherungsfall muss nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor Vertragsende eingetreten sein (siehe Ziffer 9).
Was sind versicherte Operationen?
- Eine Operation ist ein veterinär-medizinisch erforderlicher, chirurgischer Eingriff am oder im Körper des Hundes oder der Katze.
- Die Operation dient dazu, den Gesundheitszustand wieder herzustellen.
- Der Eingriff erfolgt unter Narkose oder Schmerzausschaltung.
- Die Haut und das darunter liegende Gewebe muss mehr als punktförmig durchtrennt werden.
Definition Krankheit:
Eine Krankheit ist ein anormaler, unvorhersehbar eintretender, körperlicher Zustand.
Definition Unfall:
Ein Unfall ist ein Ereignis, welches plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Hundes oder der versicherten Katze einwirkt und eine körperliche Schädigung nach sich zieht.
Was bedeutet das konkret?
Damit die Tier-OP-Versicherung greift, muss Ihr Hund oder Ihre Katze operiert werden – entweder weil das Tier krank ist oder einen Unfall hatte. Wichtig ist der Zeitpunkt: Der Anlass für die Operation muss in den Zeitraum fallen, in dem der Versicherungsschutz bereits begonnen hat und der Vertrag noch läuft. Als Operation gilt dabei ein echter chirurgischer Eingriff unter Narkose oder Schmerzausschaltung, bei dem mehr als nur punktuell ins Gewebe eingegriffen wird.
Häufige Fragen
Was gilt als Versicherungsfall in der HanseMerkur Tier-OP-Versicherung?
Der Versicherungsfall ist eine Operation wegen Krankheit oder Unfall.
Wann muss der Versicherungsfall eingetreten sein?
Der Versicherungsfall muss nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor Vertragsende eingetreten sein (siehe Ziffer 9).
Was zählt als versicherte Operation?
Eine Operation ist ein veterinär-medizinisch erforderlicher, chirurgischer Eingriff am oder im Körper des Hundes oder der Katze, der dazu dient, den Gesundheitszustand wieder herzustellen. Der Eingriff erfolgt unter Narkose oder Schmerzausschaltung, wobei die Haut und das darunter liegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden muss.
Wie ist eine Krankheit definiert?
Eine Krankheit ist ein anormaler, unvorhersehbar eintretender, körperlicher Zustand.
Wie ist ein Unfall definiert?
Ein Unfall ist ein Ereignis, welches plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Hundes oder der versicherten Katze einwirkt und eine körperliche Schädigung nach sich zieht.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
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