Bei der HanseMerkur Tier-OP-Versicherung kann sich der Beitrag zu Beginn jedes Versicherungsjahres verändern – er steigt oder sinkt nach festgelegten Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes. Das gilt auch für den Teil des Beitrags, der für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart wurde.
Der Beitrag, auch soweit er für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist, kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes steigen oder sinken.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag Ihrer Tier-OP-Versicherung ist nicht zwingend für die gesamte Vertragslaufzeit gleich. Jeweils zum Beginn eines neuen Versicherungsjahres kann er sich verändern – nach oben oder nach unten. Maßgeblich dafür sind die festgelegten Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes. Diese Möglichkeit zur Anpassung betrifft auch den Beitragsanteil, der für einen erweiterten Versicherungsschutz vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Wann kann sich der Beitrag der HanseMerkur Tier-OP-Versicherung ändern?
Der Beitrag kann sich zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres ändern.
Kann der Beitrag nur steigen oder auch sinken?
Der Beitrag kann nach Maßgabe der Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes sowohl steigen als auch sinken.
Gilt die Anpassung auch für erweiterten Versicherungsschutz?
Ja. Die Anpassung betrifft auch den Beitrag, soweit er für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist.
Nach welchen Vorgaben erfolgt die Beitragsänderung?
Die Änderung erfolgt nach Maßgabe der Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]