In der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur gilt folgendes für Umsetzung einer Beitragsanpassung:
Die sich ergebenden Änderungen aus einer Anpassung nach Ziffer 6.1 werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam. Sofern die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart ist, gilt als Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit. Eine Beitragserhöhung nach Ziffer 6.1 wird dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Die sich ergebenden Änderungen aus einer Anpassung nach Ziffer 6.1 werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam. Sofern die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart ist, gilt als Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit. Eine Beitragserhöhung nach Ziffer 6.1 wird dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020