Wird der Beitrag in der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur angepasst, greifen die Änderungen ab der nächsten Versicherungsperiode – bei Ratenzahlung zur jeweiligen Hauptfälligkeit. Eine Beitragserhöhung wird mindestens einen Monat vorher mitgeteilt und eröffnet dem Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht.
Die sich ergebenden Änderungen aus einer Anpassung nach Ziffer 6.1 werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam.
Wann werden die Änderungen wirksam?
- Grundsätzlich mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode.
- Sofern die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart ist, gilt als Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit.
Mitteilung und Kündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung:
- Eine Beitragserhöhung nach Ziffer 6.1 wird dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt.
- Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Was bedeutet das konkret?
Passt die HanseMerkur den Beitrag an, gelten die neuen Konditionen ab der nächsten Versicherungsperiode – oder, wenn Raten vereinbart sind, ab der jeweiligen Hauptfälligkeit. Steigt der Beitrag, erhält der Versicherungsnehmer rechtzeitig vorab eine Mitteilung und hat anschließend die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb der genannten Frist zu kündigen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt eine Beitragsanpassung?
Die Änderungen aus einer Anpassung nach Ziffer 6.1 werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam.
Was gilt bei vereinbarter Ratenzahlung?
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit.
Wann werde ich über eine Beitragserhöhung informiert?
Eine Beitragserhöhung nach Ziffer 6.1 wird dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
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