In der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur gilt folgendes für Dauer und Ende des Vertrags:
- Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
- Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
- Kündigungsrecht nach dem ersten Versicherungsjahr
Der Versicherungsnehmer kann nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres den Vertrag täglich kündigen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit Ablauf des Tages, an dem die Kündigung zugegangen ist, wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
- Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
- Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
- Kündigungsrecht nach dem ersten Versicherungsjahr
Der Versicherungsnehmer kann nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres den Vertrag täglich kündigen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit Ablauf des Tages, an dem die Kündigung zugegangen ist, wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020