Bei der HanseMerkur Tier-OP-Versicherung beginnt der Vertrag für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr stillschweigend um je ein weiteres Jahr. Erfahren Sie, welche Kündigungsfristen gelten, wie Sie nach dem ersten Versicherungsjahr täglich kündigen können und was beim Wegfall des versicherten Interesses passiert.
Vertragsdauer:
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung:
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Kündigungsrecht nach dem ersten Versicherungsjahr:
Der Versicherungsnehmer kann nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres den Vertrag täglich kündigen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit Ablauf des Tages, an dem die Kündigung zugegangen ist, wirksam.
Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres, wirksam wird.
Wegfall des versicherten Interesses:
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag läuft zunächst für den im Versicherungsschein festgelegten Zeitraum. Beträgt dieser mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Nach dem ersten Versicherungsjahr haben Sie zudem die Möglichkeit, jederzeit zu kündigen. Wird die versicherte Tierabsicherung dauerhaft und vollständig gegenstandslos, endet der Vertrag für diesen Teil, sobald der Versicherer davon erfährt.
Häufige Fragen
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern keine der Vertragsparteien rechtzeitig kündigt.
Bis wann muss ich kündigen, um die Verlängerung zu verhindern?
Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugegangen sein, damit sich der Vertrag nicht verlängert.
Kann ich nach dem ersten Versicherungsjahr jederzeit kündigen?
Ja. Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres kann der Versicherungsnehmer den Vertrag täglich kündigen. Die Kündigung wird mit Ablauf des Tages wirksam, an dem sie zugegangen ist. Es kann jedoch ein späterer Zeitpunkt bestimmt werden, spätestens zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]