Tritt in der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur ein Versicherungsfall ein, kann jede Vertragspartei den Vertrag kündigen. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten, wann die Kündigung wirksam wird und welche Form vorgeschrieben ist.
Kündigungsrecht:
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Kündigung durch Versicherungsnehmer:
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Kündigung durch Versicherer:
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versicherter Schadenfall eingetreten ist, dürfen sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag beenden. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt nur für einen begrenzten Zeitraum nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Wichtig ist die Schriftform: Eine kurze Mitteilung per E-Mail, Fax oder Brief genügt. Je nachdem, wer kündigt, wird die Kündigung sofort oder erst nach einer gewissen Zeit wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail, Fax oder Brief.
Bis wann ist die Kündigung zulässig?
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Wann wird die Kündigung des Versicherungsnehmers wirksam?
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Wann wird die Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
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